Liebe Maike Winter,
Bezüglich Ihrer Frage, ob Sie aufgrund Ihrer Knappschaftszeit früher in Rente gehen können, lautet die Antwort: nein!
Bitte sehen Sie sich auch unsere Antwort unter https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=14709 an.
Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte in der Knappschaft bei einer Altersrente 1,3333 und ist somit tatsächlich um ein Drittel höher, als in der allgemeinen Rentenversicherung. Dies liegt aber daran, dass der gezahlte Beitrag aufgrund eines höheren Beitragssatzes höher ist als in der allgemeinen Rentenversicherung.
Dieses Recht gilt aber unabhängig von der Frage der Zuständigkeit. Nur für den Fall, dass ein anderer Träger zuständig wäre, dann würde trotzdem die Rente gleich hoch ausfallen.
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