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Experten-Antwort

nochmal Knappschaft RV

von Maike Winter23.08.2010 | 21:07
2439 Ansichten
4 Antworten
Danke, nun gut, dann bin ich bei der Knappschaft. Ich habe jetzt verschiedene Auskünfte. Einer meinte einmal Knappschaft immer Knappschaft, irgentwas mit 1,5 punkterechnung oder so und wenn dies keine Vorteile hat, dann würde die gesetzl RV nicht an die Knappschaft verweisen. Beispielsweise soll man den Vorteil haben, eher in Rente gehen zu können. Kann mir jemand Auskunft geben, der es ganz genau weiss?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2010 | 15:15

Liebe Maike Winter,

Bezüglich Ihrer Frage, ob Sie aufgrund Ihrer Knappschaftszeit früher in Rente gehen können, lautet die Antwort: nein!

Bitte sehen Sie sich auch unsere Antwort unter https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=14709 an.

Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte in der Knappschaft bei einer Altersrente 1,3333 und ist somit tatsächlich um ein Drittel höher, als in der allgemeinen Rentenversicherung. Dies liegt aber daran, dass der gezahlte Beitrag aufgrund eines höheren Beitragssatzes höher ist als in der allgemeinen Rentenversicherung.

Dieses Recht gilt aber unabhängig von der Frage der Zuständigkeit. Nur für den Fall, dass ein anderer Träger zuständig wäre, dann würde trotzdem die Rente gleich hoch ausfallen.

3 Antworten

-/-am 24.08.2010 | 00:19
Steht doch alles schon in den Antworten beim ersten Versuch. 0800 Nummer der KBS raussuchen und dort anrufen.
Neuer Versucham 24.08.2010 | 08:29
Die Zeiten in der sie knappschaftlich versichert waren, werden höher bewertet. Da es sich bei Ihnen aber lediglich um einen sehr kurzen Zeitraum handelt, sind die Auswirkungen gering. Das man früher in Rente gehen kann ist völliger Schwachsinn.
Bester Mannam 24.08.2010 | 12:34
Die paar Monate, wo Sie in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert waren, bringen Ihnen ein Drittel mehr Rente als wenn Sie in der allgemeinen RV versichert wären. Diese höhere Bewertung gilt aber auch nur für die Monate mit knappschafltichen Zeiten. Alle anderen Zeiten, die in der allgemeinen RV zurückgelegt wurden, werden "normal" bewertet. Wenn Sie jetzt noch zur gesetzlichen Krankenkasse "Knappschaft" wechseln, haben Sie den Vorteil, dass alle Leistungen unter einem Dach erbracht werden. Dort werden Sie auch aus einer Hand beraten. Sie müssen nicht wechseln, können aber. Darüber hinaus verfügt die Knappschaft über eigene Ärzte und medizinische Einrichtungen (Knappschaftsärzte, Knappschaftskrankenhäuser, Reha-Kliniken). Als "Knappe" werden Sie sicherlich bevorzugt behandelt. Also warum nicht zur knappschaftlichen Krankenkasse wechseln
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