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Experten-Antwort

nochmals abschläge nach eu rente

von maas20.03.2015 | 09:00
891 Ansichten
2 Antworten

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60 jahre seit 2011 halbe eu rente und möchte/muss evtl. früher die altersrente beantragen habe jetzt 50 B.-grad 2015 bei der eu rente werden ja die 10,8 % abgezogen wenn ich jetzt mit 60 plus 8 monate in alters rente gehen wollte, werden die 10,8 % durch die EU rente nochmals mit 0,3 % je jahr bei der altersrente abgezogen? halbe eu rente = 675 € brutto

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo maas,

bei der Umwandlung in eine Altersrente werden die bisher in Anspruch genommenen Entgeltpunkte weiterhin mit dem bisherigen Abschlag berücksichtigt. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind das 50% der erworbenen Entgeltpunkte.

Es werden also hier nicht erneut 10,8 % Minderung in Abzug gebracht.

Die andere Hälfte ist mit dem jeweiligen Zugangsfaktor zu berechnen, der zu Beginn der Altersrente maßgebend ist. Das gilt ebenfalls für neu erworbene Entgeltpunkte neben dem teilweisen Erwerbsminderungsrentenbezug.

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1 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 20.03.2015 | 09:37
Kaum vorstellbar, dass mit zunehmenden Alter die EMR nicht mehr möglich ist. Auch bei der Rente aufgrund 50% Prozent Behinderung- dies meinen Sie doch mit B - sind es 10,8% Abschlag. Meine auch, es besteht derzeit kein Anspruch auf Altersrente, der 10,8% Abschlag gilt später auch für diese Rentenart "Altersrente" . MfG.
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