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Nötiges Einkommen für Rente auf Grundsniveau?

von Rentenfrust30.04.2010 | 13:51
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe in meinem Leben zwar viel gemacht (Ausbildung, Beruf, später halbtags und nebenher Studium und Mitwirkung bei der Pflege meiner Mutter/Mitarbeit im Familienbetrieb), aber nie gut verdient. Mit meinen 45 Jahren habe ich gerade mal ca. 14 Entgeltpunkte erworben. Jetzt suche ich mit meinem Diplom eine besser bezahlte Stelle, aber der Arbeitsmarkt ist in meinem Alter natürlich schlecht. Da wüßte ich gerne, wie tief ich bei meinen Gehaltsvorstellungen gehen kann, damit ich später wenigstens noch eine Rente in Höhe der Grundsicherung bekomme (netto). Bessere Chancen hätte ich mit einer Zusatzausbildung, die mich aber nochmal ca. 2 Jahre Beitragszeit kosten würde. Wieviel müßte ich dann mindestens verdienen? Im Voraus vielen Dank für Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rentenfrust, wir gehen zwar davon aus, dass Sie mittlerweile den Beitrag von Wolfgang gelesen haben, trotzdem geben wir Ihnen hier den Beitrag in seinem Wortlaut nochmals wieder. Dem Beitrag wird im übrigen zugestimmt.

"Hallo Rentenfrust,

Sie müssten gut 17000 EUR brutto jährlich in den nächsten 22 Jahren bis zur Regelaltersrente verdienen, um in etwa das 'normale' Grundsicherungsniveau zu reichen. Grundsicherung, das sind knapp 360 EUR Regelsatz plus Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten, rund 700 EUR zusammen im Monat.

Mit Ihren 14 Entgeltpunkten (EP) haben Sie bisher einen mtl. Rentenanspruch von 380 EUR erreicht (Entgeltpunkte West unterstellt) - 320 fehlen noch an den 700.

320 EUR ./. 22 Jahre = 14,50 EUR

27,20 Monatsrente = 1 EP

14,50 Monatsrente = 0,54 EP

32003 EUR Jahreseinkommen = 1 EP

32003 * 0,54 = 17300 EUR

Krumme Beträge habe ich jetzt einfach mal gerundet. Die jährlichen durchschnittlichen Steigerungsraten müssten Sie beim Einkommen natürlich mitnehmen, sonst werden die EP von Jahr zu Jahr geringer.

Mehr zur Grundsicherung mit Beispielen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11962/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/grundsicherung/Regelsaetze__node.html__nnn=true

Gruß

w."

11 Antworten

Dickieam 30.04.2010 | 15:38
Ihren bisherigen Anspruch kennen Sie ja, und Ihren tatsächlichen Bedarf in gut 20 Jahren wird niemand seriös vorhersagen können.
Rentenfrustam 30.04.2010 | 17:13
Hi, schon mal Danke für die bisherigen Antworten. Klar, dass sich bis zu meiner Rente noch alles mögliche ändern kann. Daher hatte ich die Frage so gemeint, wie es unter den derzeitigen Bedingungen wäre. @Rentenfachmann: Eine schlecht bezahlte Stelle habe ich ja jetzt schon. Wenn ich mir überlege, wie billig ich mich bei einer qualifizierteren Position verkaufen kann, ist doch klar, das ich mich nicht "verspitze". Aber wenn es so billig ist, dass ich trotz des Studiums nicht mal auf die Grundsicherung komme, kann ich auch gleich im Familienbetrieb bleiben!
Dickieam 30.04.2010 | 16:57
Wieviel Sie u.a. wegen Ihrer künftigen Rente noch bräuchten, wird ohnehin keinen Arbeitgeber interessieren, sondern nur, wieviel Sie ihm nützen. Sie können aber, gerade ohne arg viel Berufserfahrung, fast immer aushandeln, dass bei einer Weiterbeschäftigung am Ende der Probezeit nochmal über das Gehalt gesprochen wird (hatte ich auch schon im Arbeitsvertrag).
Renten-Fachmannam 30.04.2010 | 15:35
Das kann Ihnen hier keiner sagen, auch nicht mit Hilfe einer Glaskugel. Das hängt von sehr vielen Faktoren ab. Zur Zeit können Sie in 22 Jahren mit 67 in die Regelaltersrente gehen. Aber vielleicht ist diese dann schon auf über 70 Jahre angehoben ? Wie hoch ist zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Grundbetrag? Wie hoch ist zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Beitrag zur Rentenversicherung ? Wie hoch ist zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der aktuelle Rentenwert ? Wie entwickeln sich bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die jährlichen Durchschnittsentgelte, die für die Ermittlung der Entgeltpunkte massgebend sind ? Wie entwickelt sich bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Inflation ? Welche Gesetzesänderungen gibt es bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns im SGB VI ? Ausserdem können Sie heutzutage froh sein, wenn Sie überhaupt irgendeinen einen Arbeitsplatz finden, anstelle sich auf eigene Gehaltsvorstellungen zu verspitzen. ------------------------------------ Übrigens, bei einem Rentenbeginn in der Zeit 01.01.2010 bis 31.12.2011 bringt zur Zeit ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 32.003,-- EUR einen Entgeltpunkt, das ergibt mit dem zur Zeit geltendem aktuellem Rentenwert eine Bruttomonatsrente von 27,20 EUR (Westtarif).
Wolfgangam 30.04.2010 | 19:36
Hallo Rentenfrust, Sie müssten gut 17000 EUR brutto jährlich in den nächsten 22 Jahren bis zur Regelaltersrente verdienen, um in etwa das 'normale' Grundsicherungsniveau zu reichen. Grundsicherung, das sind knapp 360 EUR Regelsatz plus Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten, rund 700 EUR zusammen im Monat. Mit Ihren 14 Entgeltpunkten (EP) haben Sie bisher einen mtl. Rentenanspruch von 380 EUR erreicht (Entgeltpunkte West unterstellt) - 320 fehlen noch an den 700. 320 EUR ./. 22 Jahre = 14,50 EUR 27,20 Monatsrente = 1 EP 14,50 Monatsrente = 0,54 EP 32003 EUR Jahreseinkommen = 1 EP 32003 * 0,54 = 17300 EUR Krumme Beträge habe ich jetzt einfach mal gerundet. Die jährlichen durchschnittlichen Steigerungsraten müssten Sie beim Einkommen natürlich mitnehmen, sonst werden die EP von Jahr zu Jahr geringer. Mehr zur Grundsicherung mit Beispielen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11962/SharedDo… Gruß w.
Dickieam 30.04.2010 | 20:52
Die Gesetzgebung bis dahin ist doch heute so wenig klar wie die Inflationsrate. Und meine Planungen z.B. waren mit einem Schlag obsolet, als ich mit 55 in sicherem Job und bei vermeintlich bester Gesundheit von heute auf morgen erwerbsunfähig wurde.
Rentenfrustam 01.05.2010 | 15:48
@Wolfgang: dein Beitrag wird mir leider nicht angezeigt @Dickie: Schon klar, aber wenn man sich ganz klar macht, was alles schief gehen kann, kann man sich auch gleich einen Strick kaufen. Was die derzeitige Situation angeht, habe ich es, glaube ich: Im TV habe ich kürzlich einen Beitrag gesehen, wonach man mit der Grundsicherung (GS) und weiteren Leistungen, z. B. KV-Beiträge, zur Zeit auf gut 900 € kommen kann. Sagen wir 950 €. Gute 350 € Rentenanspruch mtl. habe ich bisher, dann brüchte ich noch ca. 600 €. Bei laut "Rentenfachmann" etwa 27 € "Monatsertrag" müsste ich dann in den verbleibenden 22 Jahren ziemlich genau den Durchschnittsverdienst erzielen. Oder habe ich einen logischen Fehler drin? Sonst wäre das etwa TVöD 10 / 11 - das wäre hoffentlich machbar.
Kollektoram 01.05.2010 | 16:46
"Bessere Chancen hätte ich mit einer Zusatzausbildung, die mich aber nochmal ca. 2 Jahre Beitragszeit kosten würde." Sorry dass ich das so direkt sagen muss: Weiterbildung macht man abends nach der Arbeit und nicht in Vollzeit wenn man bereits ein Diplom hat. Ein Diplom oder sonstige Abschlüsse macht man um zu beweisen dass man es drauf hat sowas in einer bestimmten Zeit schaffen zu können, weniger um konkrete Inhalte zu lernen. Wissen ist heutzutage eine leicht verderbliche Ware mit Halbwertszeiten unter 5 Jahren. Niemand stellt gerne Leute ein, die immer wieder neu in Vollzeit anfangen müssen zu lernen, die "tun es immer wieder"... Mein Rat: Arbeiten Sie zunächst wo Sie sind, lernen abends was dazu, gehen Sie offensiv damit um und irgendwann hat man vielleicht Bedenken dass man Sie bei Ihrem Gehalt nicht länger halten kann. Wechseln können Sie dann immer noch.
Rentenfrustam 02.05.2010 | 12:54
Kann noch jemand etwas dazu sagen, ob die Überlegungen in meinem letzten Beitrag ergänzungsbedürftig sind? @Kollektor: "Ein Diplom oder sonstige Abschlüsse macht man um zu beweisen dass man es drauf hat..." So hatte ich mir das auch vorgestellt. In den Stellenangeboten sieht das in meinem Fach aber leider ganz anders aus. Es werden fast überall spezielle Kenntnisse gefordert. Insbesondere diese Zusatzausbildung wurde während meiner Studienzeit gesetzlich geregelt und wird inzwischen von sehr vielen Arbeitgebern explizit erwartet. Es ist nur logisch, dass entsprechende Bewerber auch sonst bevorzugt werden. Oder man nimmt gleich billige bis kostenfreie diplomierte Praktikanten, die gerade die Ausbildung machen. Sie enthält nämlich ein 18 monatiges Vollzeit-Praktikum. Berufsbegleitend dauert sie insg. 5 Jahre (sonst 3; es gibt noch eine abgespeckte, aber nicht allgemein anerkannte Version). Sie sehen: Um eine relativ lange, (fast) beitragsfreie Zeit, kommt man bei dieser Ausbildung gar nicht herum. Die Theorie müßte ich aus Kostengründen sowieso berufsbegleitend machen. Neben meiner jetzigen Stelle wäre das aber fatal (weitere 3,5 Jahre: fachfremd und unterqualifiziert beschäftigt, kaum Rentenpunkte bei 1200 € Brutto und dazu Wochenendeinsätze, die mit den Seminarangeboten kollidieren).
Wolfgangam 02.05.2010 | 20:37
Hallo Rentenfrust, F5 ;-) ...läd das Browser-Fenster neu ohne zu Cachen. Gruß w.
Wolfgangam 02.05.2010 | 20:29
Hallo Dickie, rentenfrust fragte nach den HEUTIGEN Rechnungsgrößen ...ist das HEUTE einfach so schwer zu verstehen ? ;-) ...und ausschließlich darauf ne Prognose abzugeben! Gruß w. PS: ...sich im Lesen und Verstehen zu verweigern - setzt die vorauseilenden Demenzrate da schon ein ? ;-)
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