Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Nur 7 Jahre Beitrag gezalt kann ich die Beiträge zurückbekommen

von EffeKP21.04.2008 | 12:15
1480 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin seit einem Jahr nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherungen da ich selbststädnig bin. Gibt es eine möglichkeit wie z.B. in Luxemburg seine eingezahlen Beiträge zurückzubekommen wenn man nicht mehr unter versicherungspflicht steht???

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nix hat Recht. Eine Beitragserstattung kommt nicht in Frage, wenn man bereits die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Ihre Beiträge bleiben bei der RV, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und dann erhalten Sie Rente daraus.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Nix,

die Erhaltung des Erwerbsminderungschutzes mit freiwilligen Beiträgen gibts doch nur, wenn man bereits vor 1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt hatte. Das ist hier nicht der Fall. Dem EM-Schutz kann EffeKP nur mit Pflichtbeiträgen erhalten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ihre Antwort bei Nix deutet darauf hin, dass Sie doch noch keine 5 Jahre mit Beiträgen haben. Trotzdem ist die Beitragserstattung derzeit ausgeschlossen, da Sie das "Recht" zur freiwilligen Versicherung haben (auch wenn Sie das persönlich vielleicht nicht für sinnvollhalten).

Wenn Sie tatsächlich bis 65 keine weiteren Beiträge erwerben, könnte dann eine Erstattung in Frage kommen (wenn sich am Recht nichts ändert). Nachzulesen in § 210 Sozialgesetzbuch 6.

Der weitere Hinweis von Nix ist im Übrigen nicht ganz richtig: Die Erhaltung des Erwerbsminderungschutzes mit freiwilligen Beiträgen gibts nur, wenn man bereits vor 1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt hatte. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Den EM-Schutz könnten Sie nur mit Pflichtbeiträgen erhalten.

6 Antworten

Nixam 21.04.2008 | 13:34
Wenn Sie mehr als 59 Kalendermonate Pflichtbeiträge eingezahlt haben, dann besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente mit 65. Lebensjahren. Aus diesem Grunde besteht bei Ihnen keine Möglichkeit der Beitragserstattung. Nix
EffeKPam 21.04.2008 | 13:39
Danke für Ihre Info. Ich hab von 07/2000 bis 07/2003 eine Ausbildung gemacht und war von 08/2003 bis 01/2007 versicherungspflichtig angestellt. laut einer auskunft der rentenversichung hab ich aber wenn ich keine freiwiligen beiträge zahle keine anspruch auf rente. und wenn wir ehrlich sind bringt es mir ja nicht viel wenn ich die ca. 79,- € zahle. deshalb würde ich lieber die eingezahlen beiträge in eine private rente einzahlen. hab ich da keine chance???
EffeKPam 21.04.2008 | 13:43
siehe meine antwort bei NIX
Nixam 21.04.2008 | 13:47
Diese Sache ist hier keine Verhandlungsache. :-) Tatsache ist, dass Sie die bereits eingezahlten Beiträge nicht zurückerhalten. Mit den Beiträgen, die sie bis zum 65. Lebensjahr einzahlen sollen, erhalten Sie sich lediglich den BU/EU-Schutz. Das heisst: Sie hätten zwischendurch einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Dafür können Sie tatsächlich freiwillige Beiträge einzahlen. Wenn Sie diese in eine private Rentenversicherung einzahlen, werden Sie sicher eine höhere Rente erhalten, als Sie etwa von der Deutschen Rentenversicherung zu erwarten hätten. Allerdings haben Sie bei der gesetzlichen RV den zwischenzeitlichen Berufsunfähigkeitsschutz wesentlich günstiger abgesichert als bei der Privaten.
Schadeam 21.04.2008 | 14:29
wenn Sie 5 Beitragsjahre haben, haben Sie später den Anspruch auf RegelAR. Mehr ist dazu nicht zu sagen, vergessen Sie die Erstattung - wir sind nicht auf dem Basar, wo solche Dinge ausgehandelt werden.
---am 21.04.2008 | 14:11
Da der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung erst 2000 erfolgte, sind freiwillige Beiträge keinesfalls anwartschaftserhaltend. Auf § 241 Abs. 2 SGB VI darf verwiesen werden. Die Frist für eine freiwillige Beitragsentrichtung für das Jahr 2007 endete am 31.03.2008.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026