Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nur Witwenrente - kein eigenes Einkommen - Krankenkasse

von Helene02.02.2022 | 15:26
1825 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich darf um Rat bitten. Ich erhalte jetzt eine Mini-Witwenrente, habe kein weiteres Einkommen. Muß ich jetzt, nachdem ich diese Rente bekomme (von der Kranken-u.Pflegekassenbeitrag einbehalten wird) weiterhin selbst in meine Krankenkasse einbezahlen? Oder wäre das damit evtl. abgedeckt. Für Informationen danke ich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helene,

bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an Ihre zuständige Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Blauam 02.02.2022 | 16:21
Das war nicht die Frage. FSin musste bisher KV selbst bezahlen und erhält nun eine Hinterbliebenenrente, von der KV-Beiträge abgezogen werden und möchte nun wissen, ob sie damit jetzt krankenversichert ist und der bisherige Eigenbetrag entfällt. Leider kann ich nicht helfen, da ich mich mit Dingen der KV nicht auskenne,ist wohl aber auch nicht so ganz das richtige Forum?!
icham 02.02.2022 | 17:53
Wenn von Deiner Rente der GKV Beitrag einbehalten wird bist Du pflichtversichert in der KVDR. Da bist Du für diesen geringen Beitrag versichert.
Janaam 02.02.2022 | 16:03
In die GKV zahlt man nach Einkommen ein. Ist das einzige Einkommen die Witwenrente, wird der Beitrag nur daraus fällig.
Siehe hieram 02.02.2022 | 17:56
Ein Anruf bei der zuständigen Krankenkasse klärt diese Frage, ohne dass hierzu im Renten-Forum weiter gerätselt werden muss :-)
Heleneam 02.02.2022 | 18:14
Ja es ist richtig, daß es das einzige Einkommen ist. Ich danke Euch allen für die vielfältigen Antworten und bleibt gesund ! Ich werde versuchen, es mit der Krankenkasse zu klären. Vielleicht hätte ja einer hier im Forum eine Antwort aus Erfahrung beitragen können.
Berndam 02.02.2022 | 18:42
Es kann durchaus sein, dass darüber hinaus noch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, z.B. auf eine Abfindung aus einer Betriebstente.
W°lfgangam 02.02.2022 | 21:30
Hallo Helene, im Rahmen des Witwenrentenantrags wurde eine Meldung zu Ihrer Krankenkasse geschickt, dass ein Rentenantrag gestellt worden ist. Die KK hat dann zu prüfen, ob Sie mit der Rente in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) als Pflichtmitglied aufgenommen werden können - und damit AUSSCHLIEßLICH nur Beiträge aus der Rente zu zahlen sind. Dazu hat es ein Schreiben Ihrer KK gegeben = JA/NEIN. Im Falle Ja sind keine weiteren KV/PV-Beiträge von Ihnen mehr/zusätzlich erforderlich. > Ich werde versuchen, es mit der Krankenkasse zu klären. Wenn es nicht eindeutig aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen hervorgeht, ist es der einzige Weg ...andererseits hätte die Ihren Rentenantrag aufnehmende Stelle das bereits bei Rentenantrag eindeutig/zuverlässig beantworten können – hmm, darüber nun nachzugrübeln ...sprechen Sie mit Ihrer KK :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026