Hallo An Bau Er,
falls der Umzug an den neuen Wohnort berufsbediengt war,so können gegebenenfalls den Wohnriesterbausparvertrag für die Anschaffung des Häuschens verwenden. Dazu ist es erforderlich, dass Sie der ZfA nachweisen, dass Sie berufsbediengt an einem andern Ort wohnen und dass Sie später(spätestens ab dem 67 Lebensjahr) das geförderte Wohobjekt selbst nutzen wollen.
Zur weiteren Vorgehensweise setzen Sie sich bitte mit der ZfA in Verbindung.