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Experten-Antwort

Nutzung Wohnriester

von AnBauEr17.01.2020 | 16:27
103 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir haben seit einigen Jahren Riester-Bausparvertrag, Ziel war irgendwann eine eigene Immobilie als Alterssitz an unserem Heimatort zu erwerben. Berufsbedingt leben wir seit Jahren nicht in unserer Heimat. Nun konnten wir dort im vergangenen Jahr tatsächlich kleines Häuschen erwerben.Es ist nicht vermietet, sondern wird von unserer Tochter, die sich in Ausbildung befindet bewohnt (kostenfrei). In den nächsten Jahren - sobald es beruflich möglich ist - wollen wir dann selbst dort einziehen (allerdings ist derzeit nicht klar, ob das schon in 2 Jahren sein kann oder erst deutlich später). Die Beraterin unseres Wohn-Riester-Anbieters sagte uns, dass wir unseren inzwischen besparten Vertrag nicht zur Finanzierung/Abzahlung des Kredites verwenden können, da wir dort nicht unseren Wohnsitz haben. Eigentlich sind wir ein typischer Fall, dass man über Wonriester-Bausparvertrag an eine Immobilie fürs Alter kommen kann - tatsächlich aber können wir unseren Vertrag aber für die Finanzierung gar nicht nutzen ... Was machen wir jetzt mit unserem Vertrag? Was ist finanziell sinnvoll? In andere Riesterform umwandeln? Wie teuer ist das? (Dadurch, dass wir 3 Kinder haben, bekamen wir einiges an Zuschüssen auf unseren Vertrag). Danke für Ideen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo An Bau Er,

falls der Umzug an den neuen Wohnort berufsbediengt war,so können gegebenenfalls den Wohnriesterbausparvertrag für die Anschaffung des Häuschens verwenden. Dazu ist es erforderlich, dass Sie der ZfA nachweisen, dass Sie berufsbediengt an einem andern Ort wohnen und dass Sie später(spätestens ab dem 67 Lebensjahr) das geförderte Wohobjekt selbst nutzen wollen.

Zur weiteren Vorgehensweise setzen Sie sich bitte mit der ZfA in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Modi1969am 18.01.2020 | 09:22
Hallo, tatsächlich ist die Eigennutzung (also, dass Sie selbst die Immobilie bewohnen) -zumindest derzeit - nicht gegeben. Riesterguthaben in anderes Riesterprodukt zu überführen geht zwar, wünsche Ihnen aber viel Erfolg beim Versuch, einen Anbieter zu finden, der Ihr Geld nimmt. Ggf. Vertrag ruhend stellen oder weiter besparen und Darlehenstilgung dann machen, wenn Sie selbst dort wohnen (dann läge Eigennutzung ja vor). Besprechen Sie die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Anbieter/Hausfinanzierer. Kündigung wäre wegen schädlicher Verwendung eher Mist...
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