Die Hinzuverdienstgrenzen für alle vorgezogenen Altersrenten (bis 65. Lj) sowie für die Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt derzeit mtl. 350,-- €. Diesen Betrag können Sie 2 x im Kalenderjahr ums doppelte (bis 700,-- €) überschreiten. Bei Teilrenten gelten andere Hinzuverdienstgrenzen. Hierzu gibt Ihnen gern Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger weitere Auskunft.