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Öfters während Wiedereingliederung für 2-3 Tage krank! Meldung an KK???

von frsteer13.07.2008 | 10:37
33389 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag. Ich habe bezgl. Wiedereingliederung eine Frage. Befinde mich seit 2 Monaten in einer stufenw.Wiedereingliederung. Während dieser bin ich vom Hausarzt ununterbrochen krankgeschrieben, da ich diese vom Rententräger genehmigt bekommen habe. (Direkt nach Reha. Bekomme Übergangsgeld). Nun war ich während der Wiedereingl. schon öfters 2-3 Tage krank (bin zuhause geblieben, ohne zum Arzt zu gehen). Lt. Rententrägerinfo, wird die Wiedereingliederung ja erst nach einer Krankheit von 1 Woche abgebrochen. Habe ich richtig gehandelt? Oder hätte ich für die 2-3 Tage krankheit eine zusätzliche AU holen müssen? Wäre es außerdem nicht sinnvoll, die Wiedereingliederung kurz vor ablauf abzubrechen (gesundheitsbedingt), um evtl. eine neue längere zu bekommen? Mein AG und ich sind der Meinung, dass ich noch nicht fit für eine Vollzeitstelle bin. Auch mein Arzt meint, ich sollte nochmals in eine Klinik gehen, da die Gefahr für einen Rückfall zu groß sei. Danke frau steer

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Frau Steer,

Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen Gründen bis zu längstens sieben Tage unterbrochen werden. Allerdings ist Voraussetzung, dass an dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan festgehalten wird.

Nach Ihrer Aussage haben sich Ihre gesundheitlichen Verhältnisse aber verändert. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

2 Antworten

Schadeam 13.07.2008 | 18:51
liebe Frau steer, wenn Sie, Ihr Arzt und der AG sich einig sind, was wollen Sie dann noch hören? Meinen Sie irgendeiner im Forum ist Hellseher?
Ü-Geld??am 14.07.2008 | 07:32
Ich weiß nicht, wie die Rentenversicherung es handhabt, könnte mir aber vorstellen, dass das Ü-Geld nur für Tage gezahlt wird, an denen Sie an der Wiedereingliederungsmaßnahme auch teilgenommen haben und während der jeweils 2-3 Tage krank zu Hause stattdessen Krankengeld zu bekommen haben... Fragen Sie am Besten in Ihrer Reha-Abteilung mal nach...
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