Sehr geehrte Frau Steer,
Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen Gründen bis zu längstens sieben Tage unterbrochen werden. Allerdings ist Voraussetzung, dass an dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan festgehalten wird.
Nach Ihrer Aussage haben sich Ihre gesundheitlichen Verhältnisse aber verändert. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.