Hallo Manfred,
der Bezug einer "Arbeitsmarktrente" bedeutet, dass aus medizinischer Sicht eine Leistungsfähigkeit bis zu unter sechs Stunden täglich möglich ist.
Obwohl keine volle Erwerbsminderung vorliegt, wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit gezahlt, da der Arbeitsmarkt für Teilzeitstellen unter sechs Stunden verschlossen ist. Daher der Begriff "Arbeitsmarktrente".
Bei Bezug dieser Rente ist ein Hinzuverdienst im Rahmen einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bis 450 Euro monatlich möglich. Bei Überschreiten dieser Grenze wird je nach Betrag und der individuellen Hinzuverdienstgrenze eine Teilrente gezahlt.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist dem zuständigen Rentenversicherungsträger zeitnah schriftlich mitzuteilen.