Hallo Kaho,
grundsätzlich können Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation erst nach Ablauf von 4 Jahren erneut bewilligt werden. Sofern eine medizinische Rehabilitation jedoch aus gesundheitlichen Gründen vor Anlauf der 4-Jahresfrist erforderlich wird, ist im Einzelfall auch eine frühere Bewilligung möglich.
Sie können somit jederzeit einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen, Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann die Notwendigkeit einer erneuten Maßnahme.