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OP REHA Arbeitslos/Rente

von WEWO08.05.2008 | 14:58
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich soll an der Schulter operiert werden danach zur REHA, bin noch bis Septemer 08 arbeitslos gemeldet, danach gehe ich mit 62 Jahren in Rente. Lt. Krankenkasse bekomme ich nach 6 Wochen Krankengeld. Meine Frage: wird mein Arbeitslosengeld hinten dran gehängt oder kann ich trotzdem ab Septemer 08 Rente beantragen. Ich glaube bald es ist besser, wenn ich bis Oktober 08 mit der OP warte, dann habe ich die wenigsten Probleme, oder was raten sie mir? Vielen Dank für ihre Antworten WEWO

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Agentur für Arbeit zahlt bei Arbeitsunfähigkeit nach § 126 SGB III für die Dauer von sechs Wochen die Leistung weiter. Während des Anspruchs auf Krankengeld ruht die Leistung nach § 142 SGB III.

Sie sollten sich jedoch an die Agentur für Arbeit wenden, um dort die Frage individuell zu klären.

2 Antworten

no nameam 09.05.2008 | 06:19
Sowohl die Krankenkasse, als auch die Agentur für Arbeit werden sich freuen, wenn Sie in Rente sind (müssen ja dann nicht mehr zahlen). Fragwürdig ist dann allerdings, ob Sie die Reha dann noch bekommen. Diese müssten Sie wenn dann bei der Krankenkasse beantragen/von der Krankenkasse bekommen. Die DRV zahlt für Rentner keine Rehas mehr. Das dürften die Träger aber unter sich ausmachen. Überlegen Sie sich doch mal, ob es nicht günstiger wäre, den Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auszunutzen und danach in Rente zu gehen!
no nameam 09.05.2008 | 06:22
Sorry, habe jetzt erst bemerkt, dass mein Beitrag etwas widersprüchlich war ^^ Wenn Sie während des Arbeitslosengeldbezugs krank werden, erhalten Sie dieses zunächst sechs Wochen weiterhin (§ 126 SGB III), wie eine Lohnfortzahlung quasi. Danach ist die Krankenkasse zuständig und zahlt Ihnen Krankengeld. Ihren restlichen Arbeitslosengeldanspruch erhalten Sie danach natürlich noch (das wird "drangehängt"). Zum Beispiel: Sie werden krank, erhalten nach den 6 Wochen Alg-Fortzahlung dann Krankengeld. Der Krankengeldbezug dauert zwei Monate (OP + Reha). Evtl. erhalten Sie während der Reha Übergangsgeld (natürlich zeitgleich kein Krankengeld). Also nach den zwei Monaten sind Sie wieder arbeitsfähig und arbeitslos gemeldet. Sie haben dann zusätzlich noch zwei Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld (die Sie ja wegen Krankengeld nicht in Anspruch genommen haben). Wenn Sie dies ausnutzen wollen, müssen Sie natürlich den Rentenantrag entsprechend später stellen bzw. wenn die Rente schon verbescheidet ist, müssen Sie sich bei der DRV erkundigen, ob ein späterer Rentenbeginn möglich ist (kann problematisch werden, wenn Sie eine Altersrente nach Arbeitslosigkeit beantragen wollen). Lassen Sie sich in dem Fall von der DRV beraten! Wenn Sie die OP + Reha erst durchführen lassen, wenn Sie bereits Rente beziehen, ist die Zuständigkeit der Krankenversicherung gegeben. Entschuldigen Sie den vorigen Beitrag, ich hatte ihr Anliegen nicht ganz verstanden.
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