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Opferrente

von Rony6102.03.2009 | 21:06
1324 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Ich möchte gegen das Gesetz klagen weil es ungerecht ist . Jeder der mehr als 6 monate in Haft war soll es sofort erhalten egal welches Einkommen.Es ist doch keine Bedürfigkeitsrente sondern eine Opferrente.Bsp. Ich war 9 Monate in Haft ein anderer auch er verdient weniger und erhält jetzt die Entschädigung .Ich warte bis 65 .Das heißt er bekommt 20 Jahre die 250 im voraus schon und in der Rente weiter bei gleicher Haftzeit. Können Sie mir sagen wo ich eine Klage senden kann mfg Rony

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 03.03.2009 | 10:50

Zur Klageerhebung ist es zunächst erforderlich, ein Vorverfahren zu starten. Der Widerspruch ist bei der bescheiderteilenden Stelle einzulegen.

Zuständig für die Opferrente ist die Landesjustizverwaltung, in deren Geschäftssbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist.

Moderatoren-Antwortam 04.03.2009 | 11:28

Bei der Landesjustizverwaltung wo Sie damals (Haftzeit) wohnten. Z.B. Haft in Magdeburg, dann die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt anschreiben.

4 Antworten

-_-am 02.03.2009 | 21:38
Die SED-Opferrente ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Informationen erhalten Sie bei den unter http://www.bmj.de/enid/0,5352ee6d6f6465092d09093a09636f6e5f69640… genannten Behörden bzw. bei Finanzämtern oder Steuerberatern. Weitere Infos: http://www.bmj.de/enid/7913c6d15f181507f4b2164dffff8ae8,0/Rechts…
-_- Berichtigungam 02.03.2009 | 21:41
Der Text "bzw. bei Finanzämtern oder Steuerberatern" gilt natürlich für Sie nicht. Ich bitte um Entschuldigung. Ich hatte meine Antwort unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
katiam 03.03.2009 | 14:12
Ronny, diese Opferrente bekommen Sie nicht erst mit 65, sondern nach Antragstellung, egal, wie alt Sie sind. Und ab 6 Monate Haftzeit genügen, sofern alles nachweisbar ist nach dem HHG. Oder habe ich da was missverstanden? Gruss kati
Rony61am 03.03.2009 | 18:43
Hallo Experte Welche Landesjustizverwaltung ist das .?und was bzw wo ist bescheiderteilenden Stelle . Danke für die Antwort nfg Rony61
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