Hallo M. Vollmer,
in sog. "Mischfällen", wenn also das Bemessungsentgelt zum Teil aus einem Ost- und zum Teil aus einem Westentgelt besteht, übernimmt die Rentenversicherung die Rechtskreiszuordnung der Arbeitsagenturen (http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_254DR9.2&a=true).