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Experten-Antwort

Ost und Westrentenpunkte.

von Kerstin 10.09.2022 | 17:34
190 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin seit 1.12.2019 Rentnerin, mein Rentenbescheid weist ausschließlich Ostrentenpunkte aus, obwohl ich seit 10/2012 meine Arbeitsstelle im „Westen“ hatte und mein AG das auch so bescheinigt hat. Ist das korrekt, habe ich Nachteile.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2022 | 13:36

Die Rentenversicherung nimmt keine eigene Prüfung der richtigen Rechtskreiszuordnung vor. Für diese Prüfung ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig (§ 28h Abs. 2 SGB IV).

Die Abgrenzung zwischen den jeweiligen Rechtskreisen folgt den selben Grundsätzen, wie sie auch bei einer Auslandsberührung auch für die sog. Ein- bzw. Ausstrahlung gelten.

Diese Grundsätze können hier nachgelesen werden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2010/rs_ein_und_ausstrahlung_pdf.html

Es gilt danach im Wesentlichen, dass das Recht angewendet des Landes angewendet wird, auf dessen Gebiet Sie dauerhaft arbeiten. Ausnahmen sind außerhalb eines besonderen Abkommens nur möglich, wenn sie für eine begrenzte Dauer entsendet werden und sie vom alten Arbeitgeber weiter geführt wrden. Wie lange das im Einzelfall auch ist.

Also ist Ihre Fallgestaltung grundsätzlich denkbar, wenn sie zwar einen langfristigen Arbeitsvertrag hatten, die Tätigkeit aber durch die Sache an sich oder durch den Arbeitsvertrag begrenzt war.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Berndam 10.09.2022 | 18:14
Lag die Arbeitsstelle vielleicht im niedersächsischen Beitrittsgebiet und liegt ein Missverständnis vor? Eigentlich gibt's das nicht, dass man Ostrentenpunkte bekommt, wenn der Arbeitgeber West meldet. Wie sind die Zeiten im Versicherungsverlauf gekennzeichnet?
Makroam 11.09.2022 | 09:04
Hallo Kerstin, sie sollen hierzu umgehend einen Termin bei Ihrer Rentenversicherungsträger anstreben und den Sachverhalt schildern und um Klärung bitten. (Verjährungsfrist 4 Jahre!) Hier noch ein Link (Literatur ist etwas älter) https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/ost-oder-west-rente-w… Gruß Makro (Lehrling)
Jonnyam 11.09.2022 | 09:59
Sie können das auch (fast) selbst prüfen. Wenn Sie z.B. 2015 im Westen beschäftigt waren und z.B. 30.000 Euro verdient haben, sollte im Versicherungsverlauf zum Bescheid oberhalb der Angaben zum Zeitraum und Entgelt die Überschrift „Allgemeine Rentenversicherung“ zu finden sein. In diesem Fall ergeben sich für 2015 0,8483 an Entgeltpunkte (30.000 / 35363 Durchschnittsentgelt). Sollte dieselbe Zeit mit demselben Verdienst als Beschäftigung im Osten gemeldet worden sein, ist im Versicherungsverlauf oberhalb der Angaben die Überschrift „Allgemeine Rentenversicherung“ noch zusätzlich mit „Zeiten im Beitrittsgebiet“ versehen. Dann wären zur Berechnung zunächst einmal die 30.000 Euro mit dem Faktor 1,1502 auf 34.506 € hochgewertet worden und danach mit dem Durchschnittsentgelt von 35363 in 0,9758 Entgeltpunkte (OST) umgerechnet worden. Bei Meldung für den Westen würden sich heute als Regelaltersente 30,56 Euro ergeben, bei Meldung für den Osten wären es sogar schon 34,66 Euro. Fazit: Eine Meldung für den Osten wäre also sogar (bei tatsächlicher Beschäftigung im Westen ungerechtfertigter Weise) VORTEILHAFT!
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