Hallo matzi,
die Rentenanpassung richtet sich danach, wo die der Rente zugrundeliegenden Verdienste erzielt wurden. Wenn Sie immer im "Osten" gearbeitet haben, dann haben Sie in Ihrer Rente ausschließlich Entgeltpunkte(Ost) und die werden mit dem Ost-Wert angepasst, egal wo Sie wohnen [hätte jemand auch im "Westen" gearbeitet, dann könnte er in der Rente sowohl EP(Ost) als auch EP(West) haben, die würden dann in zwei Beträgen jeweils getrennt angepasst].
Anders ist es beim Freibetrag der Hinterbliebenenrente. Dieser richtet sich nach dem Wohnsitz und wird damit beim Umzug von Ost nach West höher.