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Paragraf 145SGB III

von Buttala18.10.2013 | 18:05
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Hallo an alle Forum , benötige schon wieder Eure Hilfe , habe jetzt endlich meinen Reha Termin , muss am 31.10 . in der Reha Klinik sein , am Montag muss ich zum Arbeitsamt weil ich am 25.01.2014 ausgesteuert werde , bin immer noch ungekündigt , 1. muss ich mich ganz normal arbeitslos melden ? ( war noch nie dort ) auch wenn ich noch weiter krank sei werde, 2. was ist , wenn ich aus der Reha entlassen werde ,und im Endbericht steht, das ich noch vollschichtig ganz leicht sitzende Tätigkeiten über 6 Stunden verrichten kann , meine Fachärztin mich aber weiter krank schreibt , muss ich dann ALG 1 nach Paragraf 145 SGB III beantragen ?? 3. tritt dann die Nahtlosregelung ein ? 4. tritt die Nahtlosregelung auch dann ein , wenn ich nach der Reha die Altersrente für Schwerbehinderte beantrage , solange bis die Rente bewilligt ist ? ( 50GDB ) hoffe auf schnelle Antwort , danke , Gruß Buttala

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