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Experten-Antwort

Parkinson Reha

von Birgit02.09.2025 | 04:59
188 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann hat Parkinson seit 5 Jahren , ist immer noch arbeiten gegangen und seit Januar 2025 krankgeschrieben . Die Reha ist abgelehnt worden,keine Besserung in Sicht . Wir mussten einen Antrag auf Teilhabe zu Leistungen am Arbeitsleben ausfüllen und nun kam , er muss sich beim Arbeitsamt melden . Leider versteht man das " Beamtendeutsch " nicht unbedingt, bitte entschuldigen Sie den Ausdruck. Mein Mann ist in ungekündigter Stellung in seinen Betrieb und noch krankgeschrieben . Das Ganze ist so zermürbend , weil er wirklich nicht mehr kann. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Birgit,

 

wenn ich es richtig verstehe, wurde Ihrem Ehemann nach Ablehnung der beantragten medizinischen Rehabilitation eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nahegelegt. 

 

Die Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben reicht von Beratungsangeboten über die Hilfe in besonderen Lebenssituationen bis hin zu konkreten medizinischen oder beruflichen Reha-Leistungen - auch mehrjährige Umschulungen. Eine Beratung durch einen Reha-Fachberater kann helfen, die persönlichen Chancen und Perspektiven im Berufsleben besser einschätzen zu können. Wenn Ihnen bereits eine grundsätzliche Kostenzusage einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegt, sollten Sie das Gespräch mit dem Reha-Fachberatungsdienst wahrnehmen, da Ihnen dort mögliche Perspektiven aufgezeigt werden können. Es ist auch möglich, dass der Fachberatungsdienst zu dem Ergebnis kommt, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht infrage kommt. In diesem Fall könnte sich ein Rentenverfahren anschließen. Eine pauschale Lösung gibt es hier leider nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Lösungam 02.09.2025 | 05:12
Was sagen denn seine Ärzte dazu? Falls die auch der Meinung sind, dass er gar nicht (!) mehr arbeiten kann, sollte er einen Rentenantrag stellen. Die Bewilligung der LTA bedeutet, dass er nach Ansicht der DRV in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, in einem leichteren aber schon. Je nachdem wie der Arbeitgeber so ist, sollte man mit dem ein Gespräch führen, bei anderen besser mit dem Betriebsrat. Außerdem müsste der Arbeitgeber ein sog. BEM-Verfahren längst eingeleitet haben. Vielleicht wäre eine Umsetzung ja möglich. Ansonsten beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater einfordern. Der stellt dann weitere Unterstützungsmöglichkeiten vor.
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