Guten Tag Birgit,
wenn ich es richtig verstehe, wurde Ihrem Ehemann nach Ablehnung der beantragten medizinischen Rehabilitation eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nahegelegt.
Die Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben reicht von Beratungsangeboten über die Hilfe in besonderen Lebenssituationen bis hin zu konkreten medizinischen oder beruflichen Reha-Leistungen - auch mehrjährige Umschulungen. Eine Beratung durch einen Reha-Fachberater kann helfen, die persönlichen Chancen und Perspektiven im Berufsleben besser einschätzen zu können. Wenn Ihnen bereits eine grundsätzliche Kostenzusage einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegt, sollten Sie das Gespräch mit dem Reha-Fachberatungsdienst wahrnehmen, da Ihnen dort mögliche Perspektiven aufgezeigt werden können. Es ist auch möglich, dass der Fachberatungsdienst zu dem Ergebnis kommt, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht infrage kommt. In diesem Fall könnte sich ein Rentenverfahren anschließen. Eine pauschale Lösung gibt es hier leider nicht.