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Experten-Antwort

Pauschalabzug vom Arbeitslosengeld bei Anrechnung auf Hinterbliebenenrente

von Kraut19.12.2017 | 21:02
1093 Ansichten
4 Antworten

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Wenn ALG auf Witwenrente anzurechnen ist, erfolgt vom Auszahlungsbetrag dann ein prozentualer Abzug wie z.B. beim Bruttoarbeitslohn ( 40 %) oder wird das Arbeitslosengeld 1 in Höhe des Auszahlungsbetrags auf die Witwenrente angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kraut,

Arbeitslosengeld erfährt bei der Einkommensanrechnung keinen Abzug.

Es gibt lediglich eine Ausnahme bei freiwillig oder privat Krankenversicherten oder bei Personen, die einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen. Hier erfolgt ein Abzug i.H.v. 10 %.

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3 Antworten

W*lfgangam 19.12.2017 | 21:12
Hallo Kraut, das ALG ist quasi schon ein 'Nettobetrag' (Grundlage ist das so genannte Bemessungsentgelt für das ALG, das Brutto-Entgelt eben). Bei der Witwenrente wird daher nicht nochmal 40 % von abgezogen, sondern der volle ALG-Auszahlungsbetrag als Einkommen bei der Witwenrente angesetzt. Gruß w.
Andretti am 06.10.2019 | 20:00
Hallo , War jetzt schon zwei mal zur Beratung bei der DRV und man konnte mir nicht sagen wie mein ALG 1 , ab 01.2020 bei der großen Witwerrente angerechnet wird. Mit meinem genannten ALG Anspruch , Auszahlungsbetrag ,kann man nichts anfangen sondern man muss einen Bruttobetrag als Berechnungsgrundlage haben. Danke im Voraus für eine Antwort Arbeitslosengeld erfährt bei der Einkommensanrechnung keinen Abzug. Es gibt lediglich eine Ausnahme bei freiwillig oder privat Krankenversicherten oder bei Personen, die einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen. Hier erfolgt ein Abzug i.H.v. 10 %.
W°lfgangam 06.10.2019 | 20:43
Zitat von Andretti anzeigen
Hallo Andretti, Nochmal Zusammengefasst: > Arbeitslosengeld erfährt bei der Einkommensanrechnung keinen Abzug. ist das so schwer verständlich? ...dass das (ausgezahlte) ALG grundsätzlich voll auf eine Witwenrente anzurechnen ist?! Gruß w. > *) sondern man muss einen Bruttobetrag als Berechnungsgrundlage haben. Komisch, dass das Brutto/Bemessungsentgelt im ALO-Bescheid drin steht/wer lesen kann ...ABER, da sind Sie leider auf ahnungslose Berater aufgelaufen, was die tatsächliche Anrechnung des ALG auf eine Witwerrente betrifft ;-)
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