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Experten-Antwort

Pension und Rente

von Klaus C.27.03.2019 | 00:44
93 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe zunächst als Angestellter viele Jahre, ca. 15 Jahre, in die gesetzliche Rentenkasse Beiträge bezahlt. Später habe ich meinen Beruf gewechselt und bin momentan verbeamtet und werde dann in Zukunft eine Pension beziehen. Kann ich die Arbeitnehmerbeiträge auszahlen lassen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist dies möglich und gibt es Abschläge bzw. gibt es Voraussetzungen für eine Auszahlung? Müssen dann die ausbezahlten Beiträge komplett versteuert werden? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr „Klaus C.“!

Versicherte, die versicherungsfrei sind, können sich ihre Beiträge erstatten lassen, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt haben.

Da Sie diese Grenze bereits überschritten haben, ist eine Beitragserstattung für Sie nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 27.03.2019 | 05:24
Wenn Sie mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht für Sie ab dem Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze neben Ihrer Pension ein Rentenanspruch. Eine Beitragserstattung ist nicht möglich. Bezüglich einer eventuellen Anrechnung der Rente auf Ihre Pension, lassen Sie sich von der pensionszahlenden Stelle beraten.
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