Guten Tag Herr „Klaus C.“!
Versicherte, die versicherungsfrei sind, können sich ihre Beiträge erstatten lassen, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt haben.
Da Sie diese Grenze bereits überschritten haben, ist eine Beitragserstattung für Sie nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung