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Pension wg. Dienstungfähigkeit + Nebenbeschäftigung

von Elias Sperber16.02.2011 | 09:36
2140 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Beamter im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und 52 Jahre alt. Ich beabsichtige eine Nebentätigkeit (kein Minijob) mit einem Verdienst von 1000,00 EUR aufzunehmen. Muss ich für diesen Verdienst als Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen? Vielen Dank für Ihre Anwort. E. Sperber

10 Antworten

-am 16.02.2011 | 10:48
Der Bezug einer Dienstunfähigkeitspension führt nicht zur Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung. Das wäre nur dann der Fall, wenn Sie eine Pension wegen des Alters erhalten würden.
Alfredam 16.02.2011 | 15:05
Lieber Olaf, leider enthält Ihr Beitrag keine qualitativ disussionswürdige Aussage. Nur eines dazu : Wenn jemand aus KÖRPERLICHEN Gründen dienstunfähig oder erwerbsgemindert ist, dann kann er (sofern die Begabung da ist) noch so allerhand GEISTIGE Arbeit verrichten. Und sie werden es kaum glauben, z.B. das Internet als Arbeitsplatz bittet (ohne größere körperliche Anstrengungen) diverse (legale) Verdienstmöglichkeiten. Also vor dem nächsten BlaBla bitte Hirn aktivieren.
Alfredam 16.02.2011 | 15:27
Ach Olaf, wenn sie keine Ahnung von der Materie haben, dann informieren sie sich doch bitte vorher... Mein Tipp : Googlen sie die Begriffe "Pension" , "Hinzuverdienst" und "Dienstunfähigkeit" Und bitte verschonen sie mich mit den Aussagen "Ich kenn übrigens ein paar...", Stammtisch ist erst am Freitag.
Alfredam 16.02.2011 | 16:49
Was veranlaßt sie zu der Annahme, dass ich a) Beamter bin und b) während der Dienstzeit "solche Statements" abgebe ? Ich schließe doch aus der Uhrzeit und der Art Ihrer "Statements" auch nicht auf Ihren Beruf oder Ihre gesellschaftliche Stellung... Haben sie denn keine weiteren Anmerkungen zum Thema Hinzuverdienst bei Dienstunfähigkeit zu machen, ? Ich hoffe doch sie haben sich die Mühe gemacht und sich wenigstens ein klein bißchen informiert.. Aber wie gesagt, Stammtisch ist Freitag.
RFnam 16.02.2011 | 18:45
Um das übertriebene Beispiel von Elisabeth zu vervollständigen: Wenn derjenige Elisabeth auf seiner Debiskusmatratze z.B. schriftstellerisch tätig ist oder als Programmierer tätig ist und dadurch pro Jahr einige Hunderttausend EUR verdient, dann kann auch keine Erwerbsunfähigkeit vorliegen.
Elisabetham 16.02.2011 | 18:35
Hallo Olaf! Dienstunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind 2 paar Schuhe. Das selbe gilt ja auch für Behinderte. Es kann einer einen GdB von100 und viele Merkzeichen haben und im Pflegebett auf einer Dekubitusmatratze, von der KK gestiftet, geschaukelt werden. Die DRV kann den über 6 h erwerbsfähig halten.
Rentneram 16.02.2011 | 09:39
...davon kann jeder Rentner nur träumen....
Olafam 16.02.2011 | 13:00
Das muß ja eine schlimme Krankheit sein,bei der man nur noch einen Tausender nebenbei verdienen kann. Schön das der Steuerzahler solche Leute alimentiert.
Olafam 16.02.2011 | 15:15
Zitat von Alfred anzeigenausblenden
Achso,ein EM-Rentner ist also zu dumm und darf deshalb nur 400 € dazu verdienen. Oder woher kommt dieser Unterschied? Ich kenne übrigens ein paar Frühpenionäre,die waren zu krank um den Bürostreß zu ertragen,aber als Segellehrer,Reiseleiter usw.können sie sich voll einbringen. Gut das diese Pensionsblase in absehbarer Zeit platzen wird,da einfach nicht mehr bezahlbar.
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