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Pensionskasse

von Tatjana16.03.2007 | 10:11
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3 Antworten

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Hallo Expertenforum, ich habe in 2004 eine Versicherung mit Pensionskasse abgeschlossen. Prämie über 150,00 € und davon sollten 25,00 € vom AG kommen. Der damals zuständige Versicherungsvertreter errechnete mir meine Abrechnung einmal ohne Pensionskasse und einmal mit. Hier liegt der Hase im Pfeffer: das Bruttogehalt wurde um 125,00 € gekürzt und im Nettobezug um 25,00 € erhöht. Die Abrechnung sah dann so aus: im Brutto steuerfrei + 25,00 € und - 125,00 € steuerpflichtig. Da bekannterweise keine abzuführende Beiträge an den MA ausgezahlt werden dürfen. Nun kam bei Abschlussarbeiten ein Problem auf. Der Steuerberater sagt, dass ich die 25,00 € vom AG steuerpflichtig erstmal zum Gehalt addiere, 150,00 € als Barlohnumwandlung addiere und wieder 150,00 € subtrahiere und im Netto die 150,00 € dann an die PV abführe. Fazit ich habe 25,00 € netto weniger. Mal abgesehen, dass die ganze Beispielberechnung nicht richtig war, mir fehlen jetzt 25,00 € netto. Der Versicherungskfm ist sich keines Fehlers bewusst und hat angeboten den Vertrag zu wandeln und weniger einzuzahlen. Somit verringert sich aber auch der Endbetrag bei Rentenantritt. Wer liegt denn jetzt richtig, der Stb oder der Versicherungskfm? Wenn der Stb richtig liegt, wurde ich dann nicht falsch beraten? Vielen Dank für jede Anwort. Tatjana

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da es sich hier um einen Einzelfall handelt, haben Sie bitte Verständnis, dass wir nicht darauf eingehen können. Klären Sie das jeweils mit dem Stb und dem Versicherungskfm..

2 Antworten

Tatjanaam 16.03.2007 | 11:59
Hallo, schade, allerdings hörte ich schon von mehreren Mandanten, die gleiche Probleme mit dieser Beratung der Versicherung hatten. Trotzdem vielen Dank, es war ein Versuch wert.
Schiko.am 16.03.2007 | 16:34
Könnte es aber nicht so sein. Der arbeitgeber steuert zum gesamtbeitrag monatlich 25,-- €. bei, dadurch erhöht sich das brutto um diesen betrag. Er überweist an die versicherung 150,-- €. dieser be- fehlt ihnen naturgemäß bei der nettogutschrift. Bedenken sie aber, es erhöhte sich ja das brutto um 25,-- somit auch das netto. Zwar nicht ganz um 25,-- da abgaben hierauf zu berücksichtigen sind. Rechne ich hierfür 5,-- euro erhalten sie netto 20,-- mehr es fehlen nur 5,-- euro zu der abführung des gesamtbeitrages von euro 150,--. So meint es sicher auch der steuerberater. Mit freundlichen Grüßen
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