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pensionskasse

von bella14.03.2008 | 11:27
1203 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe meine Pensionskasse gekündigt.Das Geld wurde mir ausgezahlt. Durch die Kündigung habe ich nun wieder mehr Brutto-Gehalt, allerdings bekomme ich lt. Ausage der Steuerberaterin meines Arbeitgebers nicht mehr Nett-Gehalt ausgezahlt, da es dafür ein Gesetz geben soll. Hat jemand davon gehört???

6 Antworten

Rosannaam 14.03.2008 | 11:59
Hallo Bella, ich kenne mich zwar nicht so super damit aus wie Schiko, Amadé o.a. Ich denke aber, die Beiträge zur Pensionskasse wurden durch eine Bruttoentgelt-Umwandlung entrichtet. Dies hat den "Vorteil", dass weniger Steuern und weniger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen (hier hat es natürlich später auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe!!!). Der Netto-Betrag bleibt allerdings gleich. Vielleicht kann einer der Obengenannten dies besser erklären. :-) MfG Rosanna
betriebsprüferam 14.03.2008 | 12:17
Sofern es sich um eine zulässige Gehaltsumwandlung aus einem laufenden Arbeitsentgelt handelt, erhöht sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Allerdings entfällt der Abzug der Pensionskasse. Beispiel: 100 € mtl. Pensionskasse, Umwandlung aus lfd. Arbeitsentgelt. Dann haben Sie (abhängig vom KV-Beitragssatz und ob Sie Kinder haben usw.) ca. 80 € netto mehr im Monat. 100 € mehr wg. Wegfall der Pensionskasse. Ca. 20 € weniger wg. des höheren Bruttoentgeltes. Ein Gesetz was verbietet dadurch ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, ist mir nicht bekannt.
betriebsprüferam 14.03.2008 | 12:27
Die von mir angesprochenen 80 € reduzieren sich noch um die ggf. zu zahlenden Steuern.
Schiko.,am 15.03.2008 | 14:30
Dann muß ich halt doch ins gras beißen und meine meinung kundtun. Für die gehaltsumwandlung sind in 2008 4% als höchstbetrag aus 63600 bemessungsgrenze zulässig, somit bis zu 2544. Nehme mal an sie sind ledig - teile die auffassung von betriebs- prüfer nicht,dass bei ehepaare mit kindern sich andere beträge ergeben. Feststeht aber, das bruttogehalt verändert sich nicht, nach ein- stellung der zahlungen wird das steuerpflichtige brutto so hoch sein wie das tatsächliche brutto. Mangels betragsangaben erfinde ich einfach ein berechnungs- beispiel und gehe von einem monatsbrutto von 2.100 aus, euro 100 wurden an die pensionskasse überwiesen Es werden 8,15% krankenversicherung, 1,10 % pflegevers. 9,95% Rentenversicherung und 1,65% arbeitslosen , steuer und soli einb- halten und abgeführt Bei 2.000 steuerpflichtig ( 100 euro pensionskasse) komme ich auf E. 1.307.22 netto, bei 2100 künftig ( ohne 100 abzug) er- geben sich 1.356,83 netto. Im klartext, von 100 einsparung bleiben eeffektiv nur ( 1356,83 zu 1.307,22 = 49,61) 50,39 übrig. Schwere geburt, bin sicher andere können es anschaulicher darstellen, hauptsache aber, was hinten rauskommt stimmt. Mit freundlichen Grüßen.
betriebsprüferam 17.03.2008 | 07:55
Sofern Sie kinderlos sind, ist der Beitragssatz zur PV von Schiko richtig angegeben. Ansonsten reduziert sich dieser Satz von 1,10 % auf 0,85 % (und damit eine Kleinigkeit netto mehr in der Tasche)
Paulaam 17.03.2008 | 13:12
wenn schon denn schon: Wohnt Bella in Sachsen, gibt es andere Beitragssätze! Gruß Paula
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