In Abhängigkeit von der steuerrechtlichen Behandlung erfolgt die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beiträge , die in eine Pensionskasse fließen. Bei einer kapitalgedeckten Zusage vor dem 01.01.2005 (Altfall) ,die durch den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert wird,werden bis maximal 4% der BBG ( 2009 : 2592 EUR jährlich) der Beiträge beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt, wenn eine steuerfreie Beitragszahlung erfolgt. Erfolgt eine zusätzliche Pauschalbesteuerung , sind die Beiträge nur bis maximal 1752 EUR (2148 EUR) bei Zahlung aus EINMALIG gezahltem Arbeitsentgelt beitragsfrei.