Bei den Leistungen aus einer [Pensionskasse:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente/pensionskasse.html bzw. Direktversicherung handelt es sich um die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als [Riester-Rente:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente.html bezeichneten Einnahmen aus nach § 10 a Einkommensteuergesetz geförderten Altersvorsorgeverträgen. Das bedeutet für die Ansparphase eine steuerliche Freistellung und für die Auszahlungsphase die nachgelagerte Besteuerung. Diese Leistungen bzw. Einnahmen werden bei einer [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html nicht angerechnet -§ 18 a Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 Sozialgesetzbuch IV-.