Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Pensionskasse Beitragsfrei gestellt u. trotzdem zahlen ?

von Dirk14.09.2008 | 13:07
4506 Ansichten
11 Antworten
Ich habe mich vor 3 Jahren selbstständig gemacht u. habe daher meine Pensionskasse beitragsfrei stellen lassen. Mein Versicherungspartner, die Signal Iduna, verlangt trotz der Freistellung einen mtl. Mindestbeitrag i.H. von 15,- zur Aufrechterhaltung der Pensionskasse. Ist das rechtens ? Ich habe mir jetzt auch mal den Rückkaufwert geben lassen: Eingezahlt bisher 4.940,- EUR, Rückkaufwert heute 435,- EUR. Ich komme mir da ziemlich veräppelt vor, denn wenn ich etwas beitragsfrei stellen lasse, bedeutet das nach meinem Verständnis auch keinen Mindestbeitrag bezahlen zu müssen, den ich jetzt seit 3 Jahren i.H. von 15,- EUR entrichten muss. Gruss Dirk

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.09.2008 | 09:55

Von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung können wir Fragen zu Ihrer privaten Versicherung leider nicht beantworten.

10 Antworten

Auch zu Ihrer Frage...am 14.09.2008 | 13:31
wird sich hier wohl kaum ein Forumsteilnehmer fundiert äußern können. Außer, dass dem gut sein kann....
THam 14.09.2008 | 17:50
Hallo, wie lange lief den der Vertrag ? Und evtl ist die vertragliche mindestrente zur beitragfreistellung nicht hoch genug , das daher der Vertrag nicht beitragfrei gestellt werden kann ! zumindest nicht lngfristig!
Dirkam 14.09.2008 | 17:53
Der Vertrag läuft seit 2004
Maria L.am 15.09.2008 | 10:32
Hallo Dirk, genaues weiß ich auch nicht, aber mir kommt das auch sehr merkwürdig vor. Handelte es sich um eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung? Oder war es eine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge? Bei ersterer müßten meines Wissens die Ansprüche sofort unverfallbar sein, und so einen Vertrag müßten Sie auch beitragsfrei stellen können ohne weitere Einzahlungen. Bei letzterer liegt es wohl im Ermessen des Arbeitgebers, nach wie vielen Jahren überhaupt ein Anspruch entsteht. Gruß, Maria L.
Dirkiam 15.09.2008 | 10:41
Es handelt sich um die erste Variante, sie wurde auf meinem Namen abgeschlssen, der AG ist mittlerweile Insolvent.
hilflosam 15.09.2008 | 10:29
Was steht denn dazu im Vertrag? Ich hätte hier aber zumindest schon mal die paar Euro für eine Beratung bei der Verbraucherzentrale investiert...
Maria L.am 15.09.2008 | 11:39
Hallo Dirk, zu einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge über Entgeltumwandlung müßten eigentlich auch die Experten Stellung nehmen können. Ich habe hier etwas zur Unverfallbarkeit bei einer anderen Pensionskasse gefunden: "7.2 Unverfallbarkeit 7.2.1 dem Grunde nach Ein Arbeitnehmer behält eine Anwartschaft auf einen Teil der zugesagten Versorgung, wenn er das Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsfalles verlässt. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt das 30. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestanden hat. Liegen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers die Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit nicht vor, verfallen seine Ansprüche auf die Versorgungsleistungen. Die durch Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung ist vom Zeitpunkt der Zusageerteilung an unverfallbar. D.h. ein Arbeitnehmer behält auf jeden Fall eine Anwartschaft auf die Versorgungsleistungen, wenn er vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Unternehmen ausscheidet. Zur Sicherstellung dieses Anspruchs stellt der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen an die Gestaltung der durch Entgeltumwandlung finanzierten Versicherung bei der Pensionskasse: - Der Arbeitnehmer erhält ab Beginn der Entgeltumwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versorgungsleistung. - Die Überschussanteile dürfen nur zur Verbesserung der Leistung verwendet werden. - Der Arbeitnehmer behält das Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beiträgen. - Das Recht zur Verpfändung, Abtretung oder Beleihung durch den Arbeitgeber ist ausgeschlossen." http://www.vs24.de/Produkte/Pensionskasse/www_vs24_de_Pensionska… Vielleicht liegt das Problem ja daran, daß der Wert Ihres Vertrags noch unter den vom Anbieter veranschlagten Kosten liegt, und Sie sollen jetzt noch weitere Abschluß- und Vertriebskosten nachschießen? Ob es dafür juristische Regelungen gibt, weiß ich nicht. Fragen Sie doch mal an, wie hoch die voraussichtlich zu erwartende Betriebsrente sein wird. Ich habe einen beitragsfrei gestellten Vertrag bei einem Pensionsfonds, in den ich über Entgeltumwandlung auch nur weniger als 5 Jahre eingezahlt habe. Dafür muß ich nichts bezahlen, gehe aber davon aus, daß der Anbieter jährlich saftige Verwaltungsgebühren von meinem Kapital einbehält (und später bei Auszahlung kommt die Krankenkasse und fordert doppelte Beiträge). Ich würde so einen Vertrag nie wieder abschließen, auch wenn ich mit einem Pensionsfonds wohl noch die relativ beste Möglichkeit erwischt habe. Pensionskassen sind meines Wissens von der Rendite her grob vergleichbar mit Kapital-Lebensversicherungen. Bei denen dauert es 15 Jahre und länger, bis man überhaupt aus der Verlustzone heraus ist, da die Kostenbelastung am Anfang so hoch ist. Gruß, Maria L.
Maria L.am 15.09.2008 | 12:48
Hallo nochmal, Ihr miserabler Rückkaufswert liegt bestimmt an einer Zillmerung des Vertrags, eine Erklärung zu diesem Begriff finden Sie z.B. hier: http://www.info-versicherungsvergleiche.de/glossar/betriebliche-… Es gibt anscheinend juristische Auseinandersetzungen darüber, ob die Zillmerung bei BAV-Verträgen zulässig ist oder nicht. http://www.sh-rente.de/Portals/9/Aktuelles/SH_Info_Zillmerung%20… http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article1870621.html… Ach, jetzt erinnere ich mich, daß der User Amadé hier in diesem Forum schon einmal darauf aufmerksam machte, daß man bei gezillmerten Tarifen in der BAV Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen kann (wegen Falschberatung) - seinen Beitrag finde ich auf die Schnelle nicht, aber dafür das hier: http://www.capital.de/finanzen/vorsorge/100004071.html?nv=smart… Wenn Ihr Ex-Arbeitgeber in Insolvenz ist, haben Sie aber vermutlich schlechte Karten. Merke: Staatlich geförderte Altersvorsorge ist häufig für den Arbeitnehmer ein schlechtes Geschäft. Die Förderbedingungen zielen auf formale Kriterien ab, aber nicht darauf, ob für den Arbeitnehmer eine gute Rendite erzielt wird. Das gilt insbesondere dann, wenn ein solcher Vertrag z.B. wegen Arbeitgeberwechsels nicht langfristig durchgehalten wird/werden kann. Gruß, Maria L.
Amadéam 16.09.2008 | 00:36
In Sachen Zillmerung - unzulässige Berechnung von Verwaltungskosten - beachten Sie bitte folgendes Urteil: http://www.gomopa.net/Finanzforum/Urteile-und-Recht/Zillmerung-i…
Dirkam 16.09.2008 | 00:41
Genau das nit der Zillmerung wird bei mir zutreffen. Allerdings ist der Versicherungsmakler an die damaligen Mitarbeiter direkt rangetreten u. wir haben unserem Arbeitgeber darum gebeten die Pensionskasse abschliessen zu können. Wir wurden von dem Vericherungsberater auch nicht auf die Zillmerung hingewiesen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026