Hallo Dirk,
zu einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge über Entgeltumwandlung müßten eigentlich auch die Experten Stellung nehmen können.
Ich habe hier etwas zur Unverfallbarkeit bei einer anderen Pensionskasse gefunden:
"7.2 Unverfallbarkeit
7.2.1 dem Grunde nach
Ein Arbeitnehmer behält eine Anwartschaft auf einen Teil der zugesagten
Versorgung, wenn er das Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsfalles
verlässt. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt das 30. Lebensjahr
vollendet und die Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestanden
hat.
Liegen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers die Voraussetzungen für die
Unverfallbarkeit nicht vor, verfallen seine Ansprüche auf die Versorgungsleistungen.
Die durch Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung ist vom Zeitpunkt der
Zusageerteilung an unverfallbar. D.h. ein Arbeitnehmer behält auf jeden Fall
eine Anwartschaft auf die Versorgungsleistungen, wenn er vor Eintritt des
Versorgungsfalles aus dem Unternehmen ausscheidet.
Zur Sicherstellung dieses Anspruchs stellt der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen
an die Gestaltung der durch Entgeltumwandlung finanzierten
Versicherung bei der Pensionskasse:
- Der Arbeitnehmer erhält ab Beginn der Entgeltumwandlung ein unwiderrufliches
Bezugsrecht auf die Versorgungsleistung.
- Die Überschussanteile dürfen nur zur Verbesserung der Leistung verwendet
werden.
- Der Arbeitnehmer behält das Recht zur Fortsetzung der Versicherung
mit eigenen Beiträgen.
- Das Recht zur Verpfändung, Abtretung oder Beleihung durch den Arbeitgeber
ist ausgeschlossen."
http://www.vs24.de/Produkte/Pensionskasse/www_vs24_de_Pensionska…
Vielleicht liegt das Problem ja daran, daß der Wert Ihres Vertrags noch unter den vom Anbieter veranschlagten Kosten liegt, und Sie sollen jetzt noch weitere Abschluß- und Vertriebskosten nachschießen? Ob es dafür juristische Regelungen gibt, weiß ich nicht. Fragen Sie doch mal an, wie hoch die voraussichtlich zu erwartende Betriebsrente sein wird.
Ich habe einen beitragsfrei gestellten Vertrag bei einem Pensionsfonds, in den ich über Entgeltumwandlung auch nur weniger als 5 Jahre eingezahlt habe. Dafür muß ich nichts bezahlen, gehe aber davon aus, daß der Anbieter jährlich saftige Verwaltungsgebühren von meinem Kapital einbehält (und später bei Auszahlung kommt die Krankenkasse und fordert doppelte Beiträge). Ich würde so einen Vertrag nie wieder abschließen, auch wenn ich mit einem Pensionsfonds wohl noch die relativ beste Möglichkeit erwischt habe.
Pensionskassen sind meines Wissens von der Rendite her grob vergleichbar mit Kapital-Lebensversicherungen. Bei denen dauert es 15 Jahre und länger, bis man überhaupt aus der Verlustzone heraus ist, da die Kostenbelastung am Anfang so hoch ist.
Gruß,
Maria L.