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Pensionskasse - Kündigung

von Birgit B.27.06.2007 | 19:12
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7 Antworten

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Ist es möglich eine betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse) zu kündigen, nachdem man aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, und sich den bisher eingezahlten Betrag auszahlen lassen. Mein Unternehmen, dass ich zum 01.08.07 verlasse verneint dies.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Warum soll das nicht gehen? Sie erhalten aber nur Ihre eingezahlten Beiträge!!!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Anwartschaften aus einer Versorgungszusage, die bis Dezember 2000 erteilt wurde, sind unverfallbar, wenn die Zusage vom 01. Januar 2001 an fünf Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Betrieb mindestens 30 Jahre alt war.

Wenn Ihre Anwartschaften unverfallbar geworden sind, erhalten Sie also auch nach einem Betriebswechsel, so er denn in Betracht kommt, später eine Betriebsrente von Ihrem früheren Arbeitgeber bzw. aus seinem betrieblichen Altersversorgungssystem.

Sie können Ihre erworbenen Anwartschaften aber auch problemlos zu einem neuen Arbeitgeber, falls das in Betracht kommt, mitnehmen, wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind.

Unter Umständen ist auch die Fortsetzung der Betriebsrente mit eigenen Beiträgen möglich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Dieses kann aufgrund von Vertragsabschlusskosten günstiger sein als ein Übertrag auf einen neuen Arbeitgeber.

Bei einer sehr geringen unverfallbaren Anwartschaft auf Betriebsrente, z.B. wegen kurzer Betriebszugehörigkeit, können Sie auf eine Auszahlung als lebenslange Rente verzichten. Stattdessen können Sie sich Ihre erworbene Anwartschaft als einmalige Abfindung auszahlen lassen.

Hier gilt eine Bagatellgrenze von einem Prozent der mtl. Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2007 sind das 24,50 €.

5 Antworten

Albertam 28.06.2007 | 07:24
Weshalb soll dies nicht gehen? Eine Begründung müssen sie Ihnen ja schon nennen.
Hertraudam 28.06.2007 | 22:37
Gilt die Kündigungs-und auszahlmöglichkeit auch bei der Unterstützungskasse, wenn ohnehin Kapitalauszahlung vereinbart wurde ? Oder ist es nicht nach Sinn und Zweck der Altersvorsorge so, daß die Auszahlung erst ab Rentenbeginn erfolgt? Hertraud
M.Kam 29.06.2007 | 07:21
Die Auszahlmöglichkeit bei einer Unterstützungskasse besteht nicht. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln kann (auf freiwilliger Basis) der Arbeitgeber die Anwartschaft auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Ansonsten Auszahlung zum vereinbarten Zeitpunkt!
Maria L.am 29.06.2007 | 15:11
Hallo, meines Wissens ist es generell nicht möglich, sich eine über Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersvorsorge (egal welcher Durchführungsweg, also auch bei Pensionskassen) auszahlen zu lassen (sofern es sich um eine solche handelt). Man kann den Vertrag entweder selber privat weiterführen (sehr schlecht wegen doppelter KV/PV-Beiträge und Doppelbesteuerung), ihn ruhen lassen (vermutlich die am wenigsten schlechte Lösung) oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen unter Verlust gezillmerter Abschlußkosten (das geht bei älteren Verträgen nur, wenn beide Arbeitgeber zustimmen). Gruß, Maria L.
Sabineam 07.09.2007 | 18:19
Bin seit 2000 in der pensionskasse. Nun hat mich der Betrieb wegen meiner vielen Fehlzeiten(Krebsleiden)gekündigt.Möchte daraufhin meine Pensionskasse kündigen und mir das Geld auszahlen lassen.Ist das überhaupt machbar?
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