Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Pensionskasse und Rente

von A.A13.10.2022 | 08:07
121 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrtes Team. Ich bin in DE geboren und noch bis vor knapp über 1 Jahr dort gelebt. Die Arbeite hat mich in die Schweiz verschlagen und wohne aber an der Grenze in Frankreich. Meine Frage: Darf ich aus diesem Grund von der Pensionskasse nicht das Geld ausgezahlt bekommen, da ich ausgewandert bin, also komplett abgemeldet aus DE? Meine Frau und mein Sohn sind ebenfalls bei mir und auch abgemeldet aus Deutschland. Die Pensionskasse die dem Betrieb angehört, bei dem ich war, zahlte einem Kollegen, der nach 3 Jahren gekündigt hatte aus. Ich war 6 Jahre dabei und mir wird gesagt, dass die Anspruchshöhe eine Rolle spielt und ich bis zur Rente warten muß. Hatte abgesehen, von dem was vom Lohn immer abgebucht wurde, noch extra 50€ monatlich dazugezahlt gehabt. Gibt es da keinen Weg für mich es komplett zu bekommen und bei denen somit zu kündigen? Es kommt mir vor, als wäre das deren aufgestelltes Gesetz, aber nicht das Gesetz des deutschen Rechtes? Abgesehen davon, wie sehe es bitte aus mit meiner normalen Rente? Habe ich dort auch den Anspruch auf sofort? Ach ja, bin deutscher Staatsbürger. Im schlimmsten Fall, falls es dennoch nicht geht mit der Pensionskasse, habe ich das Recht wenigstens, dass die Pensionskasse in Hamburg diese auf meine jetzige Pensionskasse in die Schweiz überträgt? Herzlichen Dank für die Antworten und Ihrer Mühe im Voraus. Beste Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.10.2022 | 09:57

Hallo A.A

Es gibt keine einheitliche Rechtsgrundlage, da es sich bei den einzelnen Betriebsrententrägern und Pensionskassen um individuelle Regelungen mit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern handelt. Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage an die Pensionskasse und erfragen die dortigen Rechtsgrundlagen.

3 Antworten

A.Aam 13.10.2022 | 10:22
Hallo und vielen Dank für die Info. Wie ist es aber mit der Rente? Da habe ich ein Schreiben von der Rentenversicherung Nord zuletzt bekommen, welchen Betrag ich wohl bekommen werde, wenn ich in Rente gehe, da ich nicht mehr in Deutschland bin ect. Habe ich das Recht auf die Auszahlung jetzt? Beste Grüße
Pierream 13.10.2022 | 11:07
Hallo A.A, eine Auszahlung erfolgt erst bei regulärem oder vorgezogenem Rentenbezug wenn Sie das entsprechende Alter und Voraussetzungen erfüllen. MfG
santanderam 13.10.2022 | 11:20
Teilen sie bitte der Rentenversicherung Nord unter Angabe ihrer Rentenversicherungsnummer ihre aktuelle Anschrift mit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026