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Experten-Antwort

Pensionskasse und Rente

von A.A13.10.2022 | 08:07
123 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Team. Ich bin in DE geboren und noch bis vor knapp über 1 Jahr dort gelebt. Die Arbeite hat mich in die Schweiz verschlagen und wohne aber an der Grenze in Frankreich. Meine Frage: Darf ich aus diesem Grund von der Pensionskasse nicht das Geld ausgezahlt bekommen, da ich ausgewandert bin, also komplett abgemeldet aus DE? Meine Frau und mein Sohn sind ebenfalls bei mir und auch abgemeldet aus Deutschland. Die Pensionskasse die dem Betrieb angehört, bei dem ich war, zahlte einem Kollegen, der nach 3 Jahren gekündigt hatte aus. Ich war 6 Jahre dabei und mir wird gesagt, dass die Anspruchshöhe eine Rolle spielt und ich bis zur Rente warten muß. Hatte abgesehen, von dem was vom Lohn immer abgebucht wurde, noch extra 50€ monatlich dazugezahlt gehabt. Gibt es da keinen Weg für mich es komplett zu bekommen und bei denen somit zu kündigen? Es kommt mir vor, als wäre das deren aufgestelltes Gesetz, aber nicht das Gesetz des deutschen Rechtes? Abgesehen davon, wie sehe es bitte aus mit meiner normalen Rente? Habe ich dort auch den Anspruch auf sofort? Ach ja, bin deutscher Staatsbürger. Im schlimmsten Fall, falls es dennoch nicht geht mit der Pensionskasse, habe ich das Recht wenigstens, dass die Pensionskasse in Hamburg diese auf meine jetzige Pensionskasse in die Schweiz überträgt? Herzlichen Dank für die Antworten und Ihrer Mühe im Voraus. Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.A

Es gibt keine einheitliche Rechtsgrundlage, da es sich bei den einzelnen Betriebsrententrägern und Pensionskassen um individuelle Regelungen mit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern handelt. Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage an die Pensionskasse und erfragen die dortigen Rechtsgrundlagen.

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3 Antworten

A.Aam 13.10.2022 | 10:22
Hallo und vielen Dank für die Info. Wie ist es aber mit der Rente? Da habe ich ein Schreiben von der Rentenversicherung Nord zuletzt bekommen, welchen Betrag ich wohl bekommen werde, wenn ich in Rente gehe, da ich nicht mehr in Deutschland bin ect. Habe ich das Recht auf die Auszahlung jetzt? Beste Grüße
Pierream 13.10.2022 | 11:07
Hallo A.A, eine Auszahlung erfolgt erst bei regulärem oder vorgezogenem Rentenbezug wenn Sie das entsprechende Alter und Voraussetzungen erfüllen. MfG
santanderam 13.10.2022 | 11:20
Teilen sie bitte der Rentenversicherung Nord unter Angabe ihrer Rentenversicherungsnummer ihre aktuelle Anschrift mit.
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