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Experten-Antwort

Pensionszusage

von Em-Rentner12.09.2018 | 22:33
101 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, seit ein paar Jahren bin ich EM-Rentner, während meinem Berufsleben habe ich beimeinem damaligen Arbeitgeber eine Pensionzusage durch Endgeltumwandlung abgeschlossen. Die Police ruht seit ich EM-Rentner bin. Nächstes Jahr kommt die Police zur Auszahlung. Ich weiss, dass ich den Auzahlungsbetrag versteuern und Sozialabgaben abführen muß. Muß ich bei einer vollen Auszahlung, dies dem Rentenvers. mitteilen, wird der Nettobetrag auf meine EM-Rente angerechnet und wie hoch ist dann die Rentenkürzung? Alternativ kann ich die Pensionszusage mir auch mtl. als Rentenzahlung auszahlen lassen. Was Steuerlich sicher günstiger ist, jedoch dann eine Laufzeit von mind. 25 Jahre hat. Ich werde dieses Jahr 60. Muß ich die Alternative dann auch dem Rentenvers. mitteilen? Wie sieht es dann auch mit Lebensversicherungen aus, muß ich diese ebenfalls dem Rentenvers. mitteilen? Diese Policen sind wegen dem Alter Steuerbefreit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Em-Rentner,

die Frage wurde bereits von Fortitude one zutreffend beantwortet.

Nicht anzurechnende Einkommen sind Beispielsweise Betriebsrenten oder Werkspensionen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fortitude oneam 12.09.2018 | 23:04
Hallo, Ihre Rente wegen Erwerbsminderung wird nicht um die Betriebsrente gekürzt, da die Betriebsrente kein anrechenbares Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen darstellt. Falls sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen sie aber von ihrer Betriebsrente volle Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV) zahlen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
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