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Experten-Antwort

Persönliche Entgeldpunkte + Faktor 0,892? Was heist das?

von helge09.05.2014 | 11:46
1854 Ansichten
10 Antworten

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Hallo. Wer kann mir bitte dieses Schreiben erklären? Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente Aufgrund einer Arbeitsmarktrente. Meine Entgeldpunkte 41,85 Punkte dieser wird mit dem Faktor 0,892 verrechnet. Meine persönliche PUnkte wären 37,33 Punkte. Warum dieser Faktor 0,892? Ich beziehe doch eine volle EMR-Rente? Müßte das nicht 1,0 sein? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

dem Beitrag "von Martin" ist nichts hinzuzufügen.

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9 Antworten

Martinam 09.05.2014 | 12:20
Bei der Rente wegen Erwerbsminderung wirkt sich bei Inanspruchnahme vor dem 63. Lebensjahr ein Abschlag von 10,8 % aus.
Martinam 09.05.2014 | 12:23
Nachtrag: Dies wird über diesen Faktor gesteuert. Würde dieser Fakot 1,0, also 100% betragen hätten Sie KEINEN Abschlag. Da dies jedoch nicht der Fall ist beträgt er 0,892. Das können Sie auch umgekehrt rechnen: 1-0,892=0,108
Martinam 09.05.2014 | 12:23
Nachtrag: Dies wird über diesen Faktor gesteuert. Würde dieser Fakot 1,0, also 100% betragen hätten Sie KEINEN Abschlag. Da dies jedoch nicht der Fall ist beträgt er 0,892. Das können Sie auch umgekehrt rechnen: 1-0,892=0,108
Schwabeam 09.05.2014 | 18:14
Warum zieht man diesem Mann 10,8 % ab. Kann er was dafür, dass er vor dem normalen Rentenbeginn krank wird, und nicht mehr arbeiten kann.
Herz1952am 09.05.2014 | 21:14
an Schwabe und auch Helge Das ist das Gesetz ab 2001 nachdem für jeden Monat vor dem 63. Lebensjahr die EM-Rente um 0,3 % gekürzt wird. Die maximale Kürzung wird jedoch für höchstens 3 Jahre, also insgesamt 10,8 % vorgenommen. Das heißt, egal ob die EM-Rente mit 30, 40, oder 50 Jahren gewährt wird, die Höchstkürzung ist 10,8 %. Helge dürfte somit maximal 60 Jahre alt sein ab Rentenbezug. Widerspruch zwecklos, hat Verfassungsgericht so bestätigt. Herz1952
Linaam 10.05.2014 | 11:30
Es ist schlimm wenn jemand schwer krank wird. Es passt aber auch nicht das jemand vorher gut verdient hat und bekommt mit 40 J. höhere EMR, als der wo 25 J. länger arbeiten muß.
...am 12.05.2014 | 11:58
Wer möchte, dass die EM-Renten abschlagsfrei gezahlt werden, der ist doch bestimmt auch damit einverstanden, dass im Gegenzug die Zurechnungszeit wegfällt, oder ?
Herz1952am 12.05.2014 | 18:13
an Lina, berücksichtigen Sie bitte dass eine solche EM-Rente vielleicht nicht einmal der Hälfte des letzten Netto Einkommens entspricht. Die Lebensqualität ist meistens auch sehr eingeschränkt, genau so wie die Lebenserwartung. Leider ist schon seit langem auch einem Gesunden der Arbeitsplatz nicht bis zur Altersrente garantiert. Falls er erkrankt, kann leider auch die EM-Rente oder bei Nichterkrankung die Altersrente darunter "leiden". Es gibt noch eine "Ungerechtigkeit". Der eine Rentner hat 20 Jahre langen Rentenbezug, der andere vielleicht nicht mal ein Jahr. Das wichtigste ist: gesund bleiben, Arbeit zu haben (von der man/frau auch leben kann) und noch einige glückliche Jahre Rente beziehen. Es gibt leider immer mehr "Fälle", die mit 40 oder 50 Jahren ihre qualifizierte Arbeit verlieren und nicht mehr ins Arbeitsleben zurückfinden. Bei denjenigen kann es vorkommen, dass auch eine Altersrente ohne Abzug unter Hartz IV-Niveau liegt. Herz1952
Herz1952am 12.05.2014 | 18:38
An von... Das ist jetzt schon übertrieben. Da wäre die physische Existenz fast bedroht. Im übrigen gab es vor 2001 eine Regelung ohne Abschlag, aber nur eine Zurechnung von einem Drittel zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr, die wäre für mich ca. 50,-- Euro günstiger gewesen. Eine Dame vom Sozialministerium teilte mir mit, dass Bestands-EM-Rentner - abgesehen von den Kosten - bei der geplanten Änderung der Zurechnung ab 01.07.14 auch deshalb nicht berücksichtigt werden, weil sie keinen Arbeitsplatzverlust mehr fürchten müssen. Bei zukünftigen EM-Rentnern können solche Verluste sich gravierend auf die Rente auswirken. Soviel zur "Hochkonjunktur" am zukünftigen Arbeitsmarkt. Und noch der Hinweis auf die "Höhe" einer EM-Rente (ca. 50 % des letzten Nettos, bei normaler Arbeitsbiografie). Herz1952
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