Hallo Rockabilly,
folgende Informationen -teilweise auch schon von den Vorredner so wiedergegeben- zu Ihrer Information:
Ein "Persönliches Budget" kann von einem Rehabilitationsträger anstelle von Sachleistungen zur Teilhabe zur Verfügung gestellt werden. d.h. man bekommt Geld um sich eine gewisse Rehabilitationsleistung selbst zu beschaffen, statt diese vom Rehabilitationsträger gestellt zu bekommen.
Als Dauererwerbsminderungsrentenbezieher stellt sich zunächst die Frage, ob für Sie über die Rentenversicherung überhaupt noch Rehabilitationsleistungen erbracht werden können. Rehaleistungen zahlt der Rententräger bei Dauererwerbsminderungsbezug nur noch bei Krebsleiden (entspr. Kurmaßnahmen).
Von daher dürfte es fraglich sein, ob Sie mit Ihrem Antragsbegehren beim Rententräger tatsächlich Gelder bekommen (eine entsprechende Antragstellung bleibt natürlich immer und jederzeit möglich)
Falls doch Leistungen eingeräumt werden können, so sind diese zweckgebunden. d.h. Sie dürfen das Geld nicht einfach so (zusätzlich) verbrauchen, sondern müssen das Geld für die entsprechende (Reha)Leistung verwenden.
Mir ist kein Fall bekannt, wo Erwerbsminderungsrentenbezieher Leistungen im Rahmen eines "Persönlichen Budgets" erhalten haben.
Aber vom Sinn her dürfte eine Anrechnung auf eine laufende Erwerbsminderungsrente nicht stattfinden, da sonst die Zweckbindung des "Persönlichen Budgets" nicht mehr erreicht werden kann.