Hallo Mama33,
das persönliche Budget ist nur die Zahlform eines bestehenden Sachleistungsanspruchs auf Leistungen zur Teilhabe und keine Leistung an sich. Für die Erbringung von Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe und die Erfüllung von anderen Aufgaben nach dem achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist der öffentliche Jugendhilfeträger (Jugendamt) bzw. dessen Kommune (kreisfrei Stadt oder Landkreis) zuständig. Dieser zuständige Träger sollte von Ihnen entsprechend angesprochen werden.
Im Internet ist darüber hinaus zum Thema Frühförderung folgende Informationsbroschüre des Paritätischen zufinden:
http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/pb_kinder_web.pdf