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Experten-Antwort

persönliches Budget

von Mama3326.10.2015 | 08:47
1296 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Sohn bekommt im Rahmen der Eingliederungshilfe Frühförderung für Hörgeschädigte. Gibt es die Möglichkeit diese Leistung über das persönliche Budget zu bekommen? Wenn ja, wo muss ich den Antrag stellen? Ich habe leider von verschiedenen Stellen gehört, dass wohl Frühförderung nicht ins persönliche Budget fällt. Nur leider konnte mir keiner den Grund dafür nennen. Freundliche Grüße Mama33

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mama33,

das persönliche Budget ist nur die Zahlform eines bestehenden Sachleistungsanspruchs auf Leistungen zur Teilhabe und keine Leistung an sich. Für die Erbringung von Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe und die Erfüllung von anderen Aufgaben nach dem achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist der öffentliche Jugendhilfeträger (Jugendamt) bzw. dessen Kommune (kreisfrei Stadt oder Landkreis) zuständig. Dieser zuständige Träger sollte von Ihnen entsprechend angesprochen werden.

Im Internet ist darüber hinaus zum Thema Frühförderung folgende Informationsbroschüre des Paritätischen zufinden:

http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/pb_kinder_web.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Herz1952am 26.10.2015 | 11:26
Hallo Mama 33, diese Frage ist wohl in diesem Forum kaum zu beantworten. Aber haben Sie es schon beim Sozialamt versucht, oder - vielleicht noch hilfreicher - beim Behindertenbeauftragten Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises? Beim Persönlichen Budget werden Sachleistungen durch Geldleistungen ersetzt, um selbst bestimmt als Behinderter leben zu können. Weiter kann ich Ihnen aber auch nicht helfen.
=//=am 26.10.2015 | 11:37
Stellen Sie den Antrag bei dem Kostenträger, der die Eingliederungshilfe zahlt. Für den Bereich der Rentenversicherung sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben budgetfähig. Ebenfalls budgetfähig sind ergänzende Leistungen, soweit sie im Zusammenhang mit den zuvor genannten Leistungen erbracht werden. Von der Leistungsform des Persönlichen Budgets ausgeschlossen sind dagegen unterhaltssichernde Leistungen. Darüber hinaus können sonstige Leistungen zur Teilhabe gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 SGB VI in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden. Ich denke aber nicht, dass für die Frühförderung Hörgeschädigter ein persönliches Budget zur Verfügung gestellt wird. Sie werden mehr wissen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag beim Kostenträger stellen.
Mama33am 26.10.2015 | 12:29
Meine Frage habe ich deshalb hier gestellt, da mir in Verbindung mit dem persönlichen Budget als Service-und Bertungsstelle immer die Deutsche Rentenversicherung genannt wird. Also ich denke die Frage ist hier doch richtig platziert. Ich bin davon ausgegangen, dass es eine übergeordnete Stelle gibt und eben nicht das Sozialamt, welches die Eingliederunghilfe zahlt, zuständig ist. @=//=: Worauf beruht die Aussage, dass es bei Frühförderung kein persönliches Budget gibt?
Herz1952am 26.10.2015 | 13:24
Hallo Mama33, ich glaube, Sie sollten sich doch besser an einen Behindertenbeauftragten wenden, diese müsste Ihnen am ehesten sozusagen "zuständigkeits übergreifend" helfen können.
=//=am 26.10.2015 | 13:37
Zitat von Mama33 anzeigen
Von wem erhalten Sie denn die Eingliederungshilfe, von der DRV oder dem Sozialamt? Was ist unter einer "Frühförderung für Hörgeschädigte" zu verstehen? Ich habe nicht geschrieben, dass es von der DRV kein persönliches Budget dafür gibt, aber ich kann es mir nicht vorstellen. Ich empfehle Ihnen, die Rechtliche Arbeitsanweisung der DRV zu § 17 Sozialgesetzbuch 9 zu googeln. Dort ist SEHR viel über das persönliche Budget beschrieben. http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Raa.do?f=SGB9_17R0&id=§ 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 5 653 Die Anlage 1 zu dieser Arbeitsanweisung ist sehr umfänglich und kann Ihnen vielleicht auch weiterhelfen. Oder Sie stellen einen entsprechenden Antrag bei der DRV, wie ich Ihnen bereits empfohlen hatte.
Schadeam 26.10.2015 | 13:41
In dieser Frage kann und wird Sich die DRV nur äußern, wenn es um Leistungen der DRV geht. Ist eine andere Stelle Kostenträger muss diese Stelle entscheiden. "Persönlich. Budget" hieße der Kostenträger stellt Ihnen einen bestimmten Betrag zur Verfügung mit dem Sie dann die Frühförderung selbst bezahlen. Die andere klassische Alternative bedeutet, dass der Kostenträger die Frühförderung bewilligt und der Therapeut nicht mit Ihnen sondern mit dem Kostenträger abrechnet. Ob und welche Form der Kostenträger anbietet muss der prüfen und ggfls mitteilen, warum klassisch und kein Budget
Mama33am 26.10.2015 | 14:42
Ok ich werde mich dann direkt an den Leistungserbringer, also das Sozialamt wenden. Ich hatte im Netz als sogenannet "Gemeinsame Service-u. Beratungsstelle" eben nur die Adressen der DRV bekommen. Sie scheinen also die übergeordnete Beratung zu übernehmen. Da die Frühförderung eine trägerübergreifende Leistung ist, könnte ich mich diesbezüglich dort beraten lassen und auch dort den Antrag stellen. Dieser würde dann an das Sozialamt weitergeleitet werden - ist aber eher Zeitverschwendung. Komischwerweise erreicht man bei allen Beratungsstellen niemanden telefonisch - "kein Anschluss unter dieser Nummer". Wie soll man sich dann informieren? Aber ich habe an anderen Stellen kompetente Hilfe bekommen. Besten Dank!
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