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Experten-Antwort

Persönliches Budget Formular G9550 oder formloser Antrag?

von Fragestellerin16.03.2022 | 21:07
371 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, meine Frage geht an die Experten hier: Bei der Rentenversicherung gibt es ja das Formular G9550 zum Antrag auf das persönliche Budget. Allerdings steht direkt am Anfang unter 1) Antrag aufnehmende Stelle und Person mit Erste Beratung u Folgeberatung das verwirrt mich etwas. Ich war bislang der Meinung ich müsste nicht noch zusätzlich Beratungstermine absolvieren zu müssen... Kann ich diesen Part frei lassen bzw wäre es besser einen formlosen Antrag zu stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Fragestellerin,

sofern Sie einen Antrag auf Leistungen in Form eines Persönliches Budgets stellen möchten, nutzen Sie bitte das Formular G9550. Dabei können Sie den Punkt 1 frei lassen.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budgets finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/persoenliches_budget.html

Im übrigen schließen wir uns den Ausführungen von "Valzuun" an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Valzuunam 17.03.2022 | 08:29
Natürlich können Sie das "offen" lassen. Noch besser wäre darauf hinzuweisen, dass bisher keine Beratungen stattgefunden haben. Sollte die DRV eine solche Beratung für nötig halten (wovon ich ausgehe) werden Sie entsprechend kontaktiert. Vorsichtshalber noch ein Hinweis: Ein persönliches Budget ist keine eigenständige Leistung die mal eben so bewilligt werden kann. Ein persönliches Budget ersetzt IMMER eine andere Leistung die der zuständige Träger "normalweise" als Sachleistung erbringen würde, also z.B. eine Umschulung, ein e medizinische Reha usw. Diese Leistung muss also erst bewilligt werden, dann kann anschließend ein persönliche Budget gewährt werden, welches nachweislich genau dafür verwendet werden muss. Die dann selbst beschafften Leistungen müssen dabei selbstverständlich den Qualitätsanforderungen der DRV genügen. Das persönliche Budget steht also nicht zur freien Verfügung. Daher sollte -was Leistungen der DRV betrifft- genau überlegt werden ob eine persönliches Budget Mittel der Wahl ist, bedeutet es doch in der Regel nur einen zusätzlichen erheblichen (zeitlichen) Aufwand, und nur in seltenen Fällen einen echten Vorteil.
Verfahrenam 17.03.2022 | 07:01
Beim persönlichen Budget wird meines Wissens von der DRV eine individuelle Zielvereinbarung geschlossen. Dass es dann mehr zu besprechen gibt, kann ich mir gut vorstellen.
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