Hallo User Mia,
die Empfehlung, die User Jonas Ihnen gegeben hat, ist sehr gut. Am besten nehmen Sie nur noch schriftlich Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger und dem Amtsgericht auf. Beantragen Sie die Überprüfung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch die Deutsche Rentenversicherung, so wie es User Jonas beschrieben hat.
Da wir nicht wissen, welche Rente genannt wird, sollte dies überprüft werden.
Wie alle User geschrieben haben, sind die angeschriebenen Behörden grundsätzlich an den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gebunden, jedoch muss die Richtigkeit von den genannten Behörden überprüft werden.