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Experten-Antwort

Pfändung und Überweisungsbeschluss

von Mia1508.11.2021 | 19:15
377 Ansichten
9 Antworten
Ich wende mich hier an das Expertenforum, weil ich verzweifelt bin und nicht weiter komme. Ich möchte in voraus sagen, dass wir aus unseren Fehler gelernt haben. Und alle Bemühungen mit den Gläubiger gescheitert sind. Mein Ehemann musste im April 2021 eine Vermögensauskunft abgeben. Zu diesem Zeitpunkt bekam er Alg1 und die teilweise Erwebersminderungsrente. Nun bekam mein Mann einen Beschluss mit der Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten sowie die Zusammenrechnung von mehreren Sozialleistungen. Dieser Beschluss ist an der Agentur für Arbeit und Rentenkasse ergangen. Laut Beschluss stimmt aber die aufgeführte Zusammenrechnung nicht, da mein man seit 01.07. 21 nur noch die Altersrente in Höhe von 1058 Euro bekommt.Das Alg1 wurde bis zum 14.07.21 gezahlt und mit der am 01.07.21 beginnende Altersrente zwischen Agentur für Arbeit und der Rentenkasse verrechnet. Nun habe ich beim Amtsgericht angerufen und gefragt was wir tun müssen weil die Zusammenrechnung laut Beschluss nicht aktuell ist. Der Rechtspfleger sagte, ich soll der Rentenkasse mitteilen, dass es keine Leistung mehrerer Sozialleistungen gibt und das Schreiben von der Agentur für Arbeit beifügen, das mein Mann kein Alg1 bezieht und die Rentenkasse durch die Verrechnung durch die im Juli eintretene Altersrente Kenntnis davon hat. Der Rechtspfleger sagt, die Rentenkasse und das Arbeitsamt müssen als Drittschuldner untereinander kommunizieren. Nun habe ich bei der Rentenkasse angerufen, dort sagt man mir, dass man die Pfändung nach Beschluss mit der aufgeführten Zusammenrechnung durch führt. Oder einen neuen Beschluss vorlegen. Ich wieder beim Amtsgericht angerufen, dort sagt man mir, es gibt keinen neuen Beschluss,die Rentenkasse muss prüfen ob von der Rente gepfändet werden kann. Ich habe gesagt, laut der aufgeführten Zusammenrechnung im Beschluss, ist ein pfänbarer Teil vorhanden. Aber die Einkünfte sind ja nicht mehr aktuell. Er meinte bei einer Rente von 1058 Euro ist nichts Pfändbare aber das muss dann die Rentenkasse ermitteln, schließlich wissen die ja wie hoch die Rente ist. Ich noch mal bei der Rentenkasse angerufen, dort sagte mir der Sachbearbeiter ohne neuen Beschluss würde er die Pfändung nach der Zusammenrechnung des ihm vorliegen Beschlusses berechnen und ausführen. Ich weiß nicht an wem ich mich noch wenden soll. Bei der Rentenkasse kann ich nichts gegen den Beschluss tun, damit das aktuelle Einkommen anerkannt wird und beim Amtsgericht auch nicht. Jetzt möchte ich hier um Rat fragen, sicherlich gibt es hier Experten die mir einen Rat geben können. Mein Mann ist schwer krank und ich habe einfach keine Kraft mehr. MfG Mia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.11.2021 | 11:07

Hallo User Mia,

die Empfehlung, die User Jonas Ihnen gegeben hat, ist sehr gut. Am besten nehmen Sie nur noch schriftlich Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger und dem Amtsgericht auf. Beantragen Sie die Überprüfung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch die Deutsche Rentenversicherung, so wie es User Jonas beschrieben hat.

Da wir nicht wissen, welche Rente genannt wird, sollte dies überprüft werden.

Wie alle User geschrieben haben, sind die angeschriebenen Behörden grundsätzlich an den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gebunden, jedoch muss die Richtigkeit von den genannten Behörden überprüft werden.

8 Antworten

Siehe hieram 08.11.2021 | 20:08
Hallo Mia, Die telefonische Auskunft ist zunächst richtig, der Sachbearbeiter muss sich an den vorliegenden Beschluss halten. Sie werden also nicht darum herum kommen, die Veränderung Rentenversicherung schriftlich mitzuteilen (auch wenn die eigentlich alles hat...). Telefonisch reicht in diesem Fall nicht. Hierzu benötigen Sie den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit, den Sie erhalten haben, nachdem das ALG erstattet wurde. Außerdem haben Sie einen Bescheid von der DRV erhalten, in der ebenfalls die Erstattung berücksichtigt (und damit dokumentiert) wurde. Und vielleicht haben Sie noch weitere Unterlagen, die bestätigen, dass die Einnahmen sich geändert haben. Und damit gehen Sie zu einer Beratungsstelle z.B. der Caritas oder der Arbeiter Wohlfahrt oder auch zu einer öffentlichen Rechtsauskunft (kommt drauf an, wo Sie wohnen und was es dort so gibt - alle diese Stellen nehmen aber keine bzw. nur eine geringe Gebühr) und lassen sich bei der Erstellung des Schreibens dort helfen. Alternativ könnte auch der Gang zum Gericht hilfreich sein, um dort doch die Feststellung des neuen Pfändungsbetrages zu erwirken (das weiß dann aber dann auch die Beratungsstelle). Letztendlich betrifft es aber 'Zivilrecht' und deswegen kann man Ihnen aus Sicht der Rentenversicherung hierzu nichts weiter raten. Viel Erfolg und alles Gute!
Mia15am 08.11.2021 | 21:02
Danke für Ihre Nachricht. Ich habe ja die Bescheinigung von der Agentur für Arbeit bei der Rentenkasse eingereicht. Und mein Anliegen dort auch schriftlich hinterlegt. Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass die Rentenkasse sich auf dem Beschluss mit der Zusammenrechnung beruft, weil die Rentenkasse ja selbst in der Zusammenrechnung aufgeführt ist. Und der Betrag in der Zusammenrechnung entspricht ja nicht der aktuellen Leistung der Rentenkasse. Beim Amtsgericht habe ich ja gebeten um eine Neuberechnung. Die sagen es sein nicht nötig, da in der Zusammenrechnung nur die Rentenkasse und die Agentur für Arbeit aufgeführt sind und die ja miteinander Kontakt hatten wegen der Altersrente. Ich habe das Gefühl keiner fühlt sich zuständig. Ich werde morgen nochmal beim Amtsgericht anrufen wegen einer Neuberechnung der Einkünfte, obwohl man mich heute deshalb schon zurück gewiesen hat. Lieben vielen Dank
Siehe hieram 08.11.2021 | 22:45
Makro schrieb

Etwas Literatur:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2021/210707_rente_ist_pfaendbar.html

@Makro: Dass die Rente ansich pfändbar ist, wird ja nicht angezweifelt. Hier geht es aber um die Zusammenrechnungen von Einkünften gem. §850 ZPO, wonach eines dieser Einkünfte schon kurz nach Beschluss weggefallen ist und deshalb von der nur noch alleine verbleibenden Rente zu viel gepfändet wird.
Jonasam 09.11.2021 | 08:36
Hallo Mia 15! Der Rentenversscherungsträger (RV-Träger) ist an den Beschluss vom Vollstreckungsgericht gebunden. Der RV-Träger und die Agentur für Arbeit müssen sich untereinander über die Höhe der Leistung verständigen. Teilt die Agentur für Arbeit mit, dass keine Leistung erbracht wird, so läuft die Zusammenrechnung ins Leere. Eine Aufhebung des Beschlusses ist also nicht erforderlich. Die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim RV-Träger sollten auch selber wissen, dass ein zeitgleicher Bezug von Arbeitslosengeld und Altersrente nicht zulässig ist, da das Arbeitslosengeld wegfällt. Durch den vorliegenden Erstattungsanspruch sollte der RV-Träger also Bescheid wissen. Was Sie machen können? Da es telefonisch scheinbar keine Lösung gibt, bleibt die schriftliche Variante. Schreiben Sie einen kurzen Brief an den RV-Träger, dass das Arbeitslosengeld weggefallen ist und das sich durch die Altersrente alleine kein pfändbarer Betrag ergibt, da diese unter 1.260 EUR liegt. Fügen Sie Ihrem Schreiben den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit bei. Hinweis: Sollte in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur die Erwerbsminderungsrente gepfändet sein, nicht die "Rente", "Versichertenrente" oder "Altersrente", so hat der RV-Träger zudem zu prüfen, ob die Pfändung bestimmt genug ist. Grüße Jonas
Mia15am 09.11.2021 | 14:50
Hallo, danke für die Antworten. Im Pfändung und Überweisungsbeschluss handelt sich bei der Zusammenrechnung der teilweisen Erwerbsminderungsrente, diese wird nicht seit dem 01.07.2021 nicht mehr gezählt da eine Umwandlung in die Altersrente. Ich habe noch mal beim Amtsgericht angerufen, dort hat man mir gesagt ich soll jetzt eine Prüfung des Beschlusses stellen. Habe ich auch schon gemacht. Den Rat von Jonas habe ich auch angenommen und auch schon erledigt. Das Amtsgericht hat mir auch gesagt, egal was im Beschluss steht muss die Rentenkasse mit der Agentur für Arbeit kommunizieren. Ich warte jetztdas Amtsgericht ab und werde das Schreiben auch noch an der Rentenkasse weiterleiten. Ich möchte mich ganz herzlich bei euch bedanken. Ich hatte Anfangs echt Angst hier um Hilfe zu bitten. Bezüglich Vorwürfe der Schulden. Aber wir haben alles versucht wegen einer Einigung. Danke an alle MfG Mia15
Janaam 09.11.2021 | 23:01
Zur Not einen Rechtsanwalt konsultieren. Wenn kein Geld da ist, bekommt man einen Beratungshilfeschein usw. beim Amtsgericht. Aber darauf achten, dass es ein Fachanwalt ist.
Mia15am 10.11.2021 | 16:45
Hallo Jana, danke für deinen Tipp. Wir haben eine Rechtschutzversicherung. Wir warten jetzt erstmal die Reaktion von der Rentenkasse ab. Einen Schreiben, wie mir hier von Jonas empfohlen hat mit der Anlage von der Agentur für Arbeit. Auch mit dem Amtsgericht habe ich nochmal gesprochen, es ist richtig das die Rentenkasse sich an der Zusammenrechnung im Beschluss halten muss. Aber die Rentenkasse hat informationen, dass auch wenn es im Beschluss steht die Agentur für Arbeit keine Leistungen seit 01.07.2021 zahlt und auch die darin aufgeführte Erwerbsminderungsrente nicht gezahlt wird, weil diese in die Altersrente seit 01.07.2021 von der Rentenkasse umgewandelt wurde. Das Amtsgericht hat gesagt die Rentenkasse hat diese Änderungen vorliegen,weil auch mit der Agentur für Arbeit im August abgerechnet wurde. Und trotz Beschluss erkennen muss dass Alg1 und Altersrente nicht miteinander geht. Ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen, der sagt Beschluss hin oder her. Die Änderung der Zusammenrechnung im Beschluss hat sich im Nachhinein geändert und somit muss die Rentenkasse mit der Agentur für Arbeit kommunizieren. Dass wird sich eigentlich erledigt haben, mit der Anlage, die wir dort hingeschickt haben. Ich habe trotzdem nochmal beim Amtsgericht eine Prüfung des Beschlusses beantragt,alle Unterlagen von der Agentur für Arbeit und über die Altersrente beigefügt. Mehr kann ich vorläufig nicht tun und abwarten welche Entscheidungen die Rentenkasse trifft. Viele Grüße Mia15
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