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Zur Moderatoren-Antwort springenM.E. erfolgte diesbezüglich bis dato noch keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Den verbesserten Insolvenzschutz bei Selbständigen verstehe ich aber umfassend, d.h. nicht nur begrenzt auf bestimmte Altersvorsorgeprodukte (etwa nur der Rürup Rente).
Der Pfändungsschutz ist vielmher auf solches Vorsorgekapital beschränkt, das unwiderruflich in die Altersvorsorge eingezahlt wurde (das kann natürlich auch eine Rürup Rente sein).
Die Leistungen aus dem angesparten Kapital dürfen erst mit Eintritt des Rentenfalls oder im Fall der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden.
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer unwiderruflich darauf zu verzichten, über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen – sie können also beispielsweise nicht abgetreten oder in anderer Weise zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals ist strikt limitiert und vom Lebensalter des Berechtigten abhängig (progressive Ausgestaltung).
Sobald diesbezüglich eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt, wird man darüber auf ihre-vorsorge.de sicherlich nochmals einen detaillierten Artikel zu diesem Thema publizieren.
MfG
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