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Experten-Antwort

Pflege

von Ritchie13.01.2020 | 17:19
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin frühpensioniert aufgrund von Krankheit, bekomme Pension, und Pflege meine Mutter, die nun Pflegegrad drei hat. Kann ich meine Pension überhaupt aufbessern mit der Pflegetätigkeit? Ich habe auch geringe Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung aus Zeiten vor und nach meinem Stidium?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ritchie,

ich kann W°lfgang zustimmen. Die Pflegebeiträge werden in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet (nicht in der Pension). Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten vorliegen. Hierzu zählen auch die Pflegebeiträge.

Sollten Sie einen Rentenanspruch erwirtschaften, müssten Sie sich bezüglich einer eventuellen Kürzung der Pension an Ihre Versorgungsstelle wenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ritchie,

wenn es im Alter zu keiner Anrechnung der gesetzlichen Rente auf Ihre Pension kommt, steigert sich Ihr eigener Rentenanspruch durch die Pflege.

Bei der Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3, der nur Pflegegeld erhält, erhöht sich die monatliche Rente um ca. 13,66 EUR (brutto).

Das bedeutet, dass Ihr monatlicher Rentenanspruch um diesen Wert steigt, wenn Sie die Pflege im kompletten Kalenderjahr 2019 ausgeübt haben.

Auf Seite 38 unserer Broschüre "Rente für Pflegepersonen" ist eine tabellarische Übersicht der Rentensteigerung abgebildet.

Die Broschüre finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Für eine genaue Berechnung Ihrer möglichen Rentenhöhe können Sie einen Termin bei unseren Beratungsstellen vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Pflegeam 13.01.2020 | 19:19
Pflegebeiträge werden nur in die gesetzliche Rentenversicherung und nicht in eine Beamtenversorgung eingezahlt.
W°lfgangam 13.01.2020 | 19:46
Hallo Ritchie, 1. Die (rentenversicherungspflichtige) Pflegetätigkeit ist keine Zeit, die zu Ihren Versorgungsdienstjahren zählt = keine Verbesserung bei der Pension. 2. Durch die rentenversicherungspflichtige Pflegetätigkeit (die Pflegekasse wird die Voraussetzungen dazu geprüft haben?) erhalten Sie in der Rentenversicherung weitere Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Für einen Rentenanspruch benötigen Sie allerdings mind. 5 Jahre Beitragszeiten, dann ist mit Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze die Regelaltersrente möglich – insofern lassen sich die früheren Beitragszeiten damit auffüllen. Diese wird Ihnen in vollem Umfang auch von der Rentenversicherung auch ausgezahlt. Inwieweit dann deswegen die 'Pension' zu kürzen ist/nicht zu kürzen, erfragen Sie bei Ihrer Versorgungsstelle ...grundsätzlich nur dann/keine Kürzung, wenn Sie noch nicht den Höchstversorgungssatz erreicht haben/noch 'Spielraum' für Rente neben Pension ist, was bei einer 'Frühpensionierung' vorstellbar ist. In dem Fall könnte Ihnen die volle Altersrente 'erhalten' bleiben. Gruß w. PS: Sollten Sie doch schon den max. Versorgungssatz/Pension erreicht haben, empfiehlt es sich, über eine Beitragserstattung der früheren Beiträge in der Rentenversicherung nachzudenken. Dafür aber vorher beraten lassen, da Ihr Individualfall auch eine andere Lösung enthalten könnte.
Ritchieam 14.01.2020 | 09:14
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe noch nicht den Höchstversorgungssatz erreicht, sondern bekomme Mindestversorgung. Ich komme auf etwas mehr als fünf Jahre in der gesetzlichen RV, aber meine beiden Kinder und mein Studium werden bisher bei der gesetzlichen RV und der Pension berücksichtigt und das Landesamt teilte mir mit, dass beim Erreichen meines Rentenalters, sind noch Jahre bis dahin, dies dann verrechnet wird. Also müsste sich , falls meine Mutter noch viele Jahre lebt, es sich für mich doch lohnen?
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