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Experten-Antwort

Pflege Angehöriger bei voller EM

von Lisa11.09.2010 | 14:32
1926 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme eine befristete volle EM-Rente. Nun ist bei mir in der Familie ein Pflegefall eingetreten, der mit Stufe 2 bewertet wurde. Ich bin u.a. pflegende Person mit 18 Stunden/pro Woche bewertet vom MDK. Die Pflegevers. möchte für mich Rentenbeiträge zahlen. Bekomme ich Probleme mit der EM-Rente, weil ich mehr als die erlaubten Stunden von 14 arbeite ? Danke! Gruß Lisa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa,

das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld stellt kein rentenschädliches Arbeitsentgelt dar. Auf den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann sich nur die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auswirken. Pflegepersonen gelten nicht als erwerbsmäßig tätig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Skatrentneram 11.09.2010 | 17:23
Nein Sie bekommen keine Probleme wenn Sie einen Angehörigen pflegen. Der MDK hat zwar 18 Std. bewertet, aber müssen Sie diese auch wirklich erbringen ? Und achten Sie darauf, dass von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, dass macht sich dann bei Ihrer Altersrente bemerkbar.
Klemensam 11.09.2010 | 17:57
Die Pflege von Angehörigen sowie das Einkommen daraus ( Pflegegeld ) ist EM-Renten unschädlich.
-_-am 12.09.2010 | 01:58
Pflegegeld ist kein Hinzuverdienst oder Arbeitsentgelt und in keinem Fall rentenschädlich.
Deutsche Rentenversicherung
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