Hallo Lisa,
das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld stellt kein rentenschädliches Arbeitsentgelt dar. Auf den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann sich nur die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auswirken. Pflegepersonen gelten nicht als erwerbsmäßig tätig.