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Experten-Antwort

pflege bei Stufe 0

von pflege28.10.2015 | 11:29
1074 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mein Kind hat Pflegestufe 0. seit ca. 3 Jahren. Ich habe Teilerwerbsminderungsrente und dann volle EWR. Wie verhält sich das da mit den Pflegepunkten für meine RV bzw. ergänzende Anwartschaften? gruss

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2015 | 15:24

Hallo pflege,

im Rahmen von § 70 Nr. 3a SGB VI werden Zeiten der Pflege eines Kindes längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bewertet. Anspruchsberechtigt sind nur leibliche Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern.

Treffen die Pflegezeiten eines Kindes mit Pflichtbeiträgen zusammen, erfolgt eine Anhebung der Entgeltpunkte für diesen Zeitraum.

In die Pflegestufe 0 werden Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eingeordnet, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, jedoch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 erfüllen.

Die Pflegezeiten sind rentenrechtlich nur zu berücksichtigen, wenn die Pflegeperson das Kind im Durchschnitt mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt. Es reicht nicht aus, dass für ein pflegebedürftiges Kind Leistungen nach der "Pflegestufe 0" erbracht werden, also neben einem Pflegeaufwand von weniger als 10,5 Wochenstunden im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Leistungen der allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung erbracht werden.

1 Antworten

****am 28.10.2015 | 11:57
Die Pflege von Personen, deren Pflegebedarf das Mindestmaß der erheblichen Pflegebedürftigkeit (noch) nicht erreicht - im allgemeinen Sprachgebrauch als Pflegestufe "0" bezeichnet -, führt daher nicht zur Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI. Somit entfällt auch die Anhebung/Gutschrift zusätzlicher EP gem. §70 Abs. 3a SGB 6 für die Pflege eines Kindes bis zur Vollendung des 18 Lj. solange bis mindestens Pflegestufe 1 erreicht ist bzw. Versicherungspflicht wegen Pflege gem. §3 S.1 Nr. 1a SGB 6 eintritt.
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