Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenErwerbsminderungsrentner könne neben ihrer Rente sehr wohl eine Pflegetätigkeit ausüben.
Entgelt, das eine Pflegeperson vom Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt., ist kein schädlicher Hinzuverdienst.
Das Pflegegeld beträgt ab 01.07.2008 je Kalendermonat in der Stufe I 215,00 Euro, in der Stufe II 420,00 Euro und in der Stufe III 675,00 Euro.
Entgelte auf Grund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit erhöhen evtl. die spätere Regelaltersrente.
Sobald Sie als Pflegeperson von der Pflegekasse anerkannt wurden, sind die Voraussetzungen dafür erfüllt.
JA!
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