Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Pflege bei voller EMR

von B12Kult16.09.2008 | 15:19
2045 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo und Guten Tag, Habe von der Krankenkasse meiner Mutter einen Antrag bekommen was die Zahlung von Altersrentenbeiträgen seitens der Krankenkasse auf mein Rentenkonto angeht wenn ich meine Mutter teilweise Pflege. Beisst sich das nicht mit meiner (begrenzten) vollen Erwerbsminderungsrente ? Sollte ich dieses in Anspruch nehmen oder auf dem Antrag "nach meiner Einschätzung besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung" ankreuzen ? Die Krankenkasse konnte mir da auch nicht weiterhelfen, da sie auch nicht weiss wie sich das bei einer (vollen) EMR (auf Zeit) verhält....... Danke für die (Experten) Antwort.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 17.09.2008 | 08:31

Erwerbsminderungsrentner könne neben ihrer Rente sehr wohl eine Pflegetätigkeit ausüben.

Entgelt, das eine Pflegeperson vom Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt., ist kein schädlicher Hinzuverdienst.

Das Pflegegeld beträgt ab 01.07.2008 je Kalendermonat in der Stufe I 215,00 Euro, in der Stufe II 420,00 Euro und in der Stufe III 675,00 Euro.

Entgelte auf Grund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit erhöhen evtl. die spätere Regelaltersrente.

Sobald Sie als Pflegeperson von der Pflegekasse anerkannt wurden, sind die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Moderatoren-Antwortam 17.09.2008 | 15:01

JA!

10 Antworten

Corlettoam 16.09.2008 | 15:54
Sie sollten das in jedem Fall in Anspruch nehmen. Ihre spätere Altersrente wird nicht unerheblich durch diese Beiträge steigen ! Und mit ihrer EM-Rente auf Zeit hat dies nun wirklich nichts aber auch gar nichts zu tun ( ist also nicht EM-Renten schädlich oder wird verrechnet ) ! Zitiere aus einem Beitrag hier im Forum : Der Rentenanspruch richtet sich nach Pflegeumfang Die Höhe der Beitragszahlungen richtet sich nach der Pflegestufe und nach dem zeitlichen Pflegeumfang. Je mehr Einsatz nötig ist, desto mehr Beiträge fließen. Ein Jahr Pflege bringt je nach Pflegestufe seit dem 1. Juli zwischen 7,02 Euro und 21,06 Euro Monatsrente für Pflegende in den alten Bundesländern, zwischen 6,17 Euro und 18,50 Euro Rente für Pflegepersonen in Ostdeutschland. Weitere Informationen zur Rente für Pflegepersonen sowie eine kostenlose Broschüre sind bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 oder per E-Mail unter info@deutsche-rentenversicherung.de erhältlich.
Wolfgangam 16.09.2008 | 16:48
> Ihre spätere Altersrente wird nicht unerheblich durch diese Beiträge steigen ! Eine (erhebliche) Steigerung ist kaum zu erwarten, da diese Pflichtbeiträge vermutlich vor dem 60. Lbj. liegen und daher mit der bei der EM-Rente bewerteten Zurechnungszeit konkurrieren. Bei der Altersrente wird lediglich der bessere Wert dieser zeitgleichen Zeiten gerechnet. Ist der pauschale Wert aus der Zurechnungszeit höher, sind die Pflegebeiträge bedeutungslos ...sie schaden aber auch nicht :-) Gruß w.
Corlettoam 16.09.2008 | 18:26
Stimmt natürlich das die Zurechnungszeit gegen gerechnet wird. Bei einer relativ geringen EM-Rente ( ca.700/800 Euro ) und Pflegstufe III würde ich aber den zusätzlichen " Ertrag " durch die Pflege nicht unterschätzen. Ist jedoch die EM-Rente heute schion relativ hoch ( Beispiel 1200 / 1300 Euro ) wird sich auch eine langjährige Pflege nicht so stark auswirken, da ja dann schon ein recht hoher Zurechnungsfaktor zugrunde gelegt wurde. Hatte aber hier mal gelesen das jemand BEIDE Elternteile jeweils in Pflegestufe III über Jahre gepflegt hatte. Das wären dann pro Jahr der Pflege immerhin ca. 42,12 Euro mehr Altersrente. Ich glaube kaum das jemand einen so hohen Zurechnungsfaktor ( wären dann ja ca. grob im Kopf gerechnet 1,6 EP ) hat. Hier würde auch bei Berücksichtigung der Zurechnungszeit sicher ein schöner Betrag an mehr Altersrente raus kommen ( wobei es sicher sehr selten sein wird, das Vater und Mutter gleichzeitig in Stufe III gepflegt werden müssen ) Außerdem kommt es natürlich auch darauf an wie viele Jahre die Pflege erfolgt. Aber gerade bei Frauen/Männern die nur eine sehr geringe Rente zu erwarten hätten, wirkt sich dieser Pflegebeitrag durchaus auf die spätere Altersrente aus.
Agnesam 16.09.2008 | 19:34
Hallo Coletto, >>> Hatte aber hier mal gelesen das jemand BEIDE Elternteile jeweils in Pflegestufe III über Jahre gepflegt hatte <<< Wir hatten hier im Forum tatsächlich einen Fall, in dem durch Pflegezeiten sogar die Beitragsbemessungsgrenze überschritten war (zusammen mit Midijob) Konnte keiner glauben aber wahr. Agnes
B12Kultam 16.09.2008 | 20:31
so, dann füge ich mal dazu das ich keinerlei Zuverdienst habe und meine Mutter nur nebenbei Pflege (Mittagessen, Kaffee und Abendbrot bereiten und etwas Haushalt)da ich Aufgrund der EMR bzw.Aufgrund der Erkrankung sowieso die meisste Zeit zu Hause bin, die Hauptsache erledigt die Sozialstation ! Ich bedanke mich für die Antworten, ABER ich brauche eine Verlässliche, also dann eine vom EXPERTEN welche ich mir dann auch Speichern werde. Ich habe keine Lust durch meine Gutmütigkeit und mein Nichtwissen im Nachhinein irgendwelche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen ! Daher ist eine Verbindliche Antwort erforderlich ! Bei diesen vielen Anträgen steigt ja kaum noch jemand durch und ein falsches Kreuz mit Unterschrift kann später böse Folgen haben !! Oder nicht das später gesagt wird : Wenn sie Pflegen können, brauchen sie ja auch keine EMR mehr etc... Also bitte nicht böse sein, ich brauche hier eine VERBINDLICHE Antwort vom Experten. Danke für ihr-euer Verständnis !
Rosannaam 16.09.2008 | 21:15
Also - auch wenn ich kein Experte der DRV, sondern "nur" eine Mitarbeiterin bin, kann ich Ihnen versichern, dass die bisherigen Beiträge vollkommen richtig sind. Was mich aber stutzig macht - deswegen schreibe ich auch noch was dazu - ist die Tatsache, dass Sie Ihrer Mutter "nur nebenbei, quasi im Haushalt und beim Essenzubereiten" helfen". Wenn dies tatsächlich nur in diesem Umfang geschieht, dürften Sie keine Pflegeperson im Sinne des Pflegegesetzes sein. Denn genau diese Tätigkeiten gehören NICHT zur Pflege. Wenn die übrigen Dinge wie Körperhygiene, med. Versorgung etc. von einer Pflegestation erledigt werden, gibt es normalerweise kein Pflegegeld für ein im Haushalt lebendes Kind/Verwandten. Es sei denn, es werden bei der Einstufung in eine Pflegestufe bzw. im Antrag des Pflegenden "falsche" Angaben gemacht. Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber meiner Einschätzung nach haben Sie eigentlich gar keinen Anspruch auf das versicherte Pflegegeld. Für die EM-Rente ist eine Pflege auf jeden Fall nicht rentenschädlich. MfG Rosanna.
Corlettoam 16.09.2008 | 22:24
@B12Kult Selbst wenn Sie hier von einem Experten eine Antwort erhalten, wäre diese NICHT rechtsverbindlich und nützt Ihnen demzurfolge rein gar nichts ! Die " Experten " hier schreiben wie die User anonym und darum nützt Ihnen hier eine Antwort nichts und ist schon mal gar nicht verbindlich. Da wäre es doch besser sie schreiben die RV per Brief an und bitten um briefliche Antwort zu Ihrer Frage. Dann hätten Sie die " verbindliche " Antwort die sie haben wollen.
Chrisam 16.09.2008 | 22:32
Zitat: Wenn dies tatsächlich nur in diesem Umfang geschieht, dürften Sie keine Pflegeperson im Sinne des Pflegegesetzes sein. Denn genau diese Tätigkeiten gehören NICHT zur Pflege. Wenn die übrigen Dinge wie Körperhygiene, med. Versorgung etc. von einer Pflegestation erledigt werden, gibt es normalerweise kein Pflegegeld für ein im Haushalt lebendes Kind/Verwandten. ------------------------- Stimmt so nicht. Wenn die Pflege 14 Stunden in der Woche beträgt, so kann daneben auch noch ein Pflegedienst tätig sein. Die 14 Stunden können auch durch hauswirtschaftliche Versorgung/Hilfe bei Mobilität usw. erreicht werden.
Corlettoam 17.09.2008 | 06:32
Cris hat mit seinem Beitrag völlig recht. 14 Std. pro Woche reichen aus ( der amb. Pflegedienst zusätzlich spielt überhaupt keine Rolle ! ) Außerdem hat ja die KK selbst den Antrag wegen der Beiträge zur Pflegeversicherung geschickt , sie können daher sicher sein , das dann vorher genauestens von der Krankenkasse geprüft wurde, ob der Themenersteller eine Pflegeperson im Sinne des Pflegesetztes ist !
B12Kultam 17.09.2008 | 14:29
Danke für die Antwort "Experte". Ich bekomme dafür kein Entgeld, ist erstens meine Mutter, und zweitens geht das gezahlte Geld der Pflegekasse und einiges darüber hinaus, für die Sozialstation drauf. Wenn ich es nun richtig verstanden habe, Antrag ausfüllen und Rentenpunkte sammeln. Danke.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026