Hallo User Heckgunner,
den Ausführungen von User W*lfgang schließen wir uns an. Falls Sie die Pflegetätigkeit Ihrer Mutter der Deutschen Rentenversicherung melden, entscheidet der Rentenversicherungsträger, ob eine Überprüfung des Bezugs der Erwerbsminderungsrente eingeleitet werden muss.
Es ist derzeit kein Fall bekannt, dass die Rente wegen Erwerbsminderung dem Versicherten entzogen wurde, weil der eine Pflegetätigkeit rund um die Uhr ausgeübt hat.