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Experten-Antwort

Pflege einer nahen Angehörigen

von Heckgunner27.12.2019 | 14:51
83 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin unbefristet EM-berentet. Nun pflege ich meine Mutter( 97/Pflegegrad 5) rund um die Uhr, denn in ein Altenheim soll sie nicht. Das das ganze nicht leicht ist, das kann sich gewiss jeder denken. Da ich aber gelernter Krankenpfleger bin, geht das für mich. Nun ist die Frage, muss die DRV über diesen Vorgang unterrichtet werden? Das Pflegegeld steht mir zur Verfügung, um eben Mutter zu pflegen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Heckgunner,

den Ausführungen von User W*lfgang schließen wir uns an. Falls Sie die Pflegetätigkeit Ihrer Mutter der Deutschen Rentenversicherung melden, entscheidet der Rentenversicherungsträger, ob eine Überprüfung des Bezugs der Erwerbsminderungsrente eingeleitet werden muss.

Es ist derzeit kein Fall bekannt, dass die Rente wegen Erwerbsminderung dem Versicherten entzogen wurde, weil der eine Pflegetätigkeit rund um die Uhr ausgeübt hat.

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2 Antworten

W°lfgangam 27.12.2019 | 15:45
Hallo Heckgunner, die nicht berufsmäßige Pflegetätigkeit von Angehörigen fällt nicht in den Bereich der mitteilungspflichtigen Beschäftigungen/Tätigkeiten. Ob aufgrund der von Ihnen geschilderten 'maximalen Begleitumstände' überhaupt ein Vergleich mit einer arbeitsmarktgerechten Beschäftigung zulässig wäre, ist sehr fraglich (zumal nur 1 pflegende Person, kein AG-Druck, Schichtdienst, besondere Verantwortlichkeiten, und, und, und...) ...insbesondere auch Ihren speziellen/festgestellten Einschränkungen geschuldet unter dem Hintergrund des Einsatzes von Restarbeitsvermögen zulasten der eigenen Gesundheit. Das an Sie weitergegebene Pflegegeld in max. dieser Höhe stellt keinen Hinzuverdienst dar. Formal erkenne ich keinen Grund, der DRV im Rahmen Ihrer EMRT eine Mitteilung zur quasi 'ehrenamtlichen' Pflegetätigkeit machen zu müssen! Subjektiv werden weitere/anders lautende Meinungen folgen "hey, das muss der doch erst recht mitteilen" ...vielleicht folgt auch Expertenrat, der es auf den Punkt bringt. Wobei, letztendlich auch nur eine 'Meinung' im Forum ohne rechtsverbindlichen Charakter ;-) Letztendlich wird nur Ihre DRV diese Frage zuverlässig beantworten ...sofern Sie dort nachfragen wollen *g Gruß w.
Infoam 27.12.2019 | 20:27
Hallo, mal ergänzend: für die Pflege gibt es Rentenpunkte, die Pflegekasse zahlt die Beiträge alleine.
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