Hallo Inhed,
sofern Sie eine Altersvollrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, werden Beitragszeiten, die nach dem Rentenbeginn liegen, nicht mehr für diese Altersrente berücksichtigt. Diese Beiträge würden erst bei einer Folgerente berücksichtigt.
Da eine Umwandlung von einer Altersrente in eine andere Altersrente nicht möglich ist, wäre dies erst bei einer Hinterbliebenenrente der Fall.
Sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, so würden die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung liegenden Entgeltpunkte wegen Pflege bei der Umwandlung in eine Altersrente berücksichtigt werden.