Hallo Rosi,
wie von "Schade" bereits zutreffend ausgeführt, werden die Pflegebeiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch bei Bezug einer Vollrente gezahlt. Wenn Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben, kann eine Teilrente in Höhe von 99,99% der Vollrente bezogen werden, mit den von "Schade" beschriebenen Auswirkungen.
Die Entscheidung, ob Sie beide die übrigen Voraussetzungen für eine Beitragszahlung für Pflegepersonen erfüllen, liegt bei der Pflegekasse und kann dementsprechend hier nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deustchen Rentenversicherung