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Experten-Antwort

Pflegegeld

von Nora14.03.2023 | 23:22
1230 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ist es Betrug, wenn der Pflegebedürftige, das Pflegegeld für sich behält? Ich habe es so verstanden, dass man mit dem Pflegegeld machen kann, was man will.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2023 | 13:48

Hallo Nora,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an eine Kranken-/Pflegeversicherungskasse.

6 Antworten

Abschlägeam 14.03.2023 | 23:32
Nein, es ist kein Betrug, es steht dem Pflegebedürftigen zu und der kann damit machen, was er will. Dem Grunde nach ist es allerdings auch dafür gedacht, dass man einer Person, die einen pflegend unterstützt (Freunde/Familie/Nachbarn - also kein offizieller Pflegedienst) 'Aufwand' ersetzen kann/darf, den diese durch die Pflege haben. Und sofern diese 'Aufwandsentschädigung' nicht höher ist als der Betrag des Pflegegeldes, wird es bei den Pflegepersonen dann auch nicht als Einkommen angerechnet. Sie können aber nicht 'gezwungen' werden, etwas zu bezahlen. Es wäre allenfalls moralisch zu überdenken, ob Sie die Hilfe der Nachbarin regelmäßig in Anspruch nehmen, ohne der mal wenigstens einen großen Blumenstrauß oder einen opulenten Kaffeeklatsch zu spendieren. Gilt auch für helfende Familienangehörige :-)
Dani am 15.03.2023 | 06:52
Das Pflegegeld bekommt man nur, wenn man eine Person angibt, die die Pflege macht. Das ist auch gleichzeitig die offizielle Pflegepersonal für die Pflegekassen , dh man gibt auch Adresse usw an,. Stellt sich heraus, das die zu pflegende Person nun doch völlig ohne Pflege auskommt, wird die Zahlung von Pflegegeld wieder eingestellt. Nein, es ist also nicht zum selbstbehalt gedacht
Traurigam 15.03.2023 | 07:44
Ist eine Frage an die Pflegekasse. Aber hier gibt es natürlich die User die meinen, sie müssten zu allem ihren Beitrag abgeben, statt auf die zuständigen Institutionen zu verweisen. Traurig!
Ohaam 15.03.2023 | 14:22
Eventuell merkt u.a. @ Abschläge ja jetzt was?!
verständnislosam 15.03.2023 | 14:53
Das ist die Aussage des Bundesministeriums für Gesundheit dazu: "Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter."
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