Guten Tag,
neben Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie weitere Einkünfte erzielen. Arbeiten Sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente entfallen. Des weiteren müssen grundsätzlich Einkommenshöchstgrenzen beachtet werden. Allerdings ist ein Verdienst, den Sie als Pflegeperson von einem Pflegebedürftigen erhalten, ohne Einfluss auf die Rentenhöhe, wenn dieser Verdienst das übliche Pflegegeld nicht übersteigt.
Der Bezug Ihrer Erwerbsminderungsrente stellt keinen Hinderungsgrund für die Beantragung von Pflegeleistungen dar.
Ob die Ausübung Ihrer Pflegetätigkeit Ihrem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossen Arbeitsmarktes entgegensteht, können Sie abschließend auch schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger prüfen lassen.