@W*lfgang und Co:
Die Aussage von Reni war eigentlich eindeutig: Sie bekommt laut Rentenberatung keine Entgeltpunkte für die Erziehung der Kinder. Von dieser Sachlage sollte man erst mal ausgehen und nicht Fallgestaltungen produzieren, bei denen es Entgeltpunkte geben könnte.
Die Kritik am Experten, der lediglich erklärt hat, warum Reni keine Entgeltpunkte erhält, finde ich unangemessen!
Fakt ist, das die Faktenlage nicht feststeht. Insofern ist mit allen möglichen Konstellationen zu rechnen/ggf. mit zusätzlichen EP auch während der nur BÜZ - die Expertenantwort geht vielleicht/zunächst von einer pauschalen 'Standartsituation aus' ...RV ist vielfältig, daher war die Kritik durchaus berechtigt. Konkret hätte er es schlicht hinterfragen müssen, um die Sachlage dann Expertengerecht zu beantworten.
Wenn Sie @??? Ihren Job auch so Larifari machen, ist das Ihr Ding ;-) – von das Forum begleitende MA der DRV erwarte ich mehr..
Gruß
w.
Fakt ist, dass man hier in diesem Forum davon ausgehen muss, dass die Sachverhaltsschilderung richtig ist. Sonst kann man sich eine Antwort gleich sparen.
Fakt ist auch, dass Resi laut Sachverhaltsschilderung keine Entgeltpunkte für die Kindererziehung bekommt. Das hat Reni jetzt mit den weiteren posts auch noch mal schwarz auf weiß bestätigt. Ein möglicherweise erhöhter Gesamtleistungswert bringt auch keine Entgeltpunkte für die Kindererziehung, da mit dem Gesamtleistungswert nur beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten bewertet werden, die Reni auch erst mal haben muss. Zudem können Berücksichtigungszeiten einen Gesamtleistungswert auch mindern, wenn ein Versicherter überdurchschnittlich verdient hat. Soll das auch noch alles der Vollständigkeit halber in Erwägung gezogen und in die Antwort eingebaut werden?
Fakt ist weiterhin, dass dieses Forum schnell und unkompliziert helfen soll. Man kann in diesem Forum nicht bei jeder Laienfrage gleich ohne Not alle möglichen Sonderkonstellationen aufführen. Es ist nicht Sinn dieses Forums, wissenschaftliche Abhandlungen zu schreiben, die keiner mehr versteht und die nur für Verwirrung sorgen. Das haben Sie selbst an anderer Stelle mal so oder ähnlich geschrieben.
Es ist also auch völlig in Ordnung, wenn der Experte bei entsprechender Sachverhaltsschilderung 'nur' von der 'Standardsituation' ausgeht.
Denken Sie mal darüber nach und kommen Sie mal wieder von Ihrem hohen Ross runter.
Die Geister, die Sie riefen, können Sie ebenfalls ganz leicht einholen .......