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Experten-Antwort

Pflegekinder

von Reni14.02.2019 | 12:21
266 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zweimal im Leben hab ich Pflegekinder großgezogen. Die Rentenberaterun meine, da die Kinder schon 9 und 10 waren, als sie zu mir kamen, bekomme ich keinerlei Rentenpunkte dafür sondern es wird so gewertet, als wenn ich keine Kinder gehabt hätte. Warum ist das so? Irgendwie hab ich diese Regel nie ganz verstanden

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reni,

Entgeltpunkte gibt es für die Erziehung von Kindern in den ersten zweieinhalb oder drei Lebensjahren (abhängig vom Geburtsdatum der Kinder). Das gilt für Pflegekinder gleichermaßen wie für leibliche Kinder.

Für die Erziehung ab dem 9. oder 10. Lebensjahr gibt es leider keine Entgeltpunkte mehr, auch nicht für leibliche Eltern.

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11 Antworten

senf-dazuam 14.02.2019 | 13:50
Kindererziehungszeiten gibt es eben nur bis zum dritten Lebensjahr. Zeiten für Pflege von Pflegebedürftigen und Kindern wurden je nach Zeitraum unterschiedlich erfasst. Lassen Sie sich dazu noch mal beraten, ob Ihnen diese Zeiten nicht doch noch gutgeschrieben werden können. Vielleicht erhöhen Sie nicht direkt die Rente, sorgen aber dafür, dass die ggf. geringeren Einkommen in dieser Zeit keine so große Rolle spielen. siehe auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… darin "Kinder-Pflegezeiten": "Pflegte ein Elternteil ein pflegebedürftiges (behindertes) Kind, können für die Zeit bis zu dessen vollendetem 18. Lebensjahr seit 1992 Kinder Pflegezeiten angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Pflegebedürftigkeit des Kindes nachgewiesen wird, beispielsweise durch den Leistungsbescheid der Pflegekasse. Die Pflege des Kindes darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden. Sie muss seit 1. April 1995 durchschnittlich mindestens 14 Stunden pro Woche beziehungsweise ab 1. Januar 2017 mindestens 10 Stunden pro Woche umfassen (wie schon von 1992 bis 31. März 1995). Seit 1. Januar 2017 muss die Pflege außerdem regelmäßig an zwei Tagen in der Woche erfolgen. Kinder-Pflegezeiten sind keine eigenen rentenrechtlichen Zeiten – deshalb können mit ihnen auch keine versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Treffen diese Zeiten jedoch mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder mit Kinder-Pflegezeiten für ein weiteres Kind zusammen, werden zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben (§ 55 Abs. 1 SGB VI). Dies geschieht, wenn bereits mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind (§ 70 Abs. 3a SGB VI)"
chiam 14.02.2019 | 14:03
@senf-dazu: Von einem Pflegekind spricht man, wenn jemand ein fremdes Kind bei sich aufnimmt und (altersentsprechend) betreut. Mit Pflegebedürftigkeit hat das normalerweise nichts zu tun. Ansonsten: Bei dem Kind, das mit 9 zu Ihnen kam, sollte eigentlich eine Berücksichtigungszeit anfallen, wenn auch nur für den Zeitraum, bis es 10 wurde. Diesbezüglich würde ich noch einmal nachhaken. Grundsätzlich gibt es aber Kindererziehungszeiten (Pflichtbeitragszeiten) nur für die ersten drei Lebensjahre und Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag. Das ist für leibliche Eltern genauso.
chiam 14.02.2019 | 18:38
Erst einmal nicht, nein; sie kann aber zu einer höheren Bewertung anderer Zeiten führen.
W*lfgangam 14.02.2019 | 20:58
Ach @???, ist das neu/ausgeschlossen worden? Gehen Sie zunächst immer vom GAU aus - G_rößter A_nzunehmender U_mrechnungsfaktor ;-) ...und, was ist denn das für eine Experten(?)-Antwort? *Fremdschämen angesagt, weil nur *Standardwissen schon im 1. Semester verschlafen ... > Experten-Antwort: (...) > Für die Erziehung ab dem 9. oder 10. Lebensjahr > gibt es leider keine Entgeltpunkte mehr, auch nicht > für leibliche Eltern. Doppel-BÜZ oder 1xBÜZ allein neben geringem Einkommen ab 1992?/nebst besserem Gesamtleistungswert für Zeiten/auch BÜZ vor 1992! Da können durchaus noch ein paar EPünktchen bei rauskommen. Einen Zeitraum hat @Leni leider nicht mitgeteilt, um das abschließend beurteilen zu können, geschweige denn ist es anhand Ihres nicht bekannten Versicherungsverlaufs hier zum Rentenbeginn zu prognostizieren. Das hinterfragt/beantragt sie vor Ort. Gruß w.
Jonnyam 14.02.2019 | 21:22
Ja, von @chi und @W*lfgang kann man noch was lernen. Deshalb beantragen, das die Erziehung der Pflegekinder als Berücksichtigungszeit nach § 57 SGB VI anerkannt wird!
???am 15.02.2019 | 07:55
@W*lfgang und Co: Die Aussage von Reni war eigentlich eindeutig: Sie bekommt laut Rentenberatung keine Entgeltpunkte für die Erziehung der Kinder. Von dieser Sachlage sollte man erst mal ausgehen und nicht Fallgestaltungen produzieren, bei denen es Entgeltpunkte geben könnte. Die Kritik am Experten, der lediglich erklärt hat, warum Reni keine Entgeltpunkte erhält, finde ich unangemessen!
W*lfgangam 15.02.2019 | 18:54
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Fakt ist, das die Faktenlage nicht feststeht. Insofern ist mit allen möglichen Konstellationen zu rechnen/ggf. mit zusätzlichen EP auch während der nur BÜZ - die Expertenantwort geht vielleicht/zunächst von einer pauschalen 'Standartsituation aus' ...RV ist vielfältig, daher war die Kritik durchaus berechtigt. Konkret hätte er es schlicht hinterfragen müssen, um die Sachlage dann Expertengerecht zu beantworten. Wenn Sie @??? Ihren Job auch so Larifari machen, ist das Ihr Ding ;-) – von das Forum begleitende MA der DRV erwarte ich mehr.. Gruß w.
Reniam 15.02.2019 | 19:17
Kleine kokkerrektur Ein Kind war im Alter9-20 Jahren bei mir, das andere war von Älter 10-19 Jahre bei mir. Rund um Die Uhr 24/7
Reniam 15.02.2019 | 19:13
Dann kläre ich noch mal auf: Also, die Pflegekinder waren Kinder, die komplett nach den Kjhg beim mir gelebt haben, glaube §34 kjhg. Sie waren nicht pflegebedürftig. Das Problem war: Pflegekindern sind sehr schwierig, ich konnte viele Jahre nicht berufstätig sein, der eine junge war aufgrund seiner seelischen Behinderung nur 2h täglich beschulbar, an arbeiten meinerseits war nicht zu denke , die Kinder waren quasi mein Job. Ein Kind war von 9-20 bei mir, das andere war von 10-19 bei mir. Insgesamt hab ich 5 Jahre deshalb nicht arbeiten können, diese Punkte fehlen mir nun. Schade, dass es so ist jetzt bekomme ich Erwerbsminderungsrente und bekomme nur 470€ obwohl ich mein Leben lang gearbeitet hab
???am 16.02.2019 | 05:32
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
@W*lfgang und Co: Die Aussage von Reni war eigentlich eindeutig: Sie bekommt laut Rentenberatung keine Entgeltpunkte für die Erziehung der Kinder. Von dieser Sachlage sollte man erst mal ausgehen und nicht Fallgestaltungen produzieren, bei denen es Entgeltpunkte geben könnte. Die Kritik am Experten, der lediglich erklärt hat, warum Reni keine Entgeltpunkte erhält, finde ich unangemessen!
Fakt ist, das die Faktenlage nicht feststeht. Insofern ist mit allen möglichen Konstellationen zu rechnen/ggf. mit zusätzlichen EP auch während der nur BÜZ - die Expertenantwort geht vielleicht/zunächst von einer pauschalen 'Standartsituation aus' ...RV ist vielfältig, daher war die Kritik durchaus berechtigt. Konkret hätte er es schlicht hinterfragen müssen, um die Sachlage dann Expertengerecht zu beantworten. Wenn Sie @??? Ihren Job auch so Larifari machen, ist das Ihr Ding ;-) – von das Forum begleitende MA der DRV erwarte ich mehr.. Gruß w.
Fakt ist, dass man hier in diesem Forum davon ausgehen muss, dass die Sachverhaltsschilderung richtig ist. Sonst kann man sich eine Antwort gleich sparen. Fakt ist auch, dass Resi laut Sachverhaltsschilderung keine Entgeltpunkte für die Kindererziehung bekommt. Das hat Reni jetzt mit den weiteren posts auch noch mal schwarz auf weiß bestätigt. Ein möglicherweise erhöhter Gesamtleistungswert bringt auch keine Entgeltpunkte für die Kindererziehung, da mit dem Gesamtleistungswert nur beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten bewertet werden, die Reni auch erst mal haben muss. Zudem können Berücksichtigungszeiten einen Gesamtleistungswert auch mindern, wenn ein Versicherter überdurchschnittlich verdient hat. Soll das auch noch alles der Vollständigkeit halber in Erwägung gezogen und in die Antwort eingebaut werden? Fakt ist weiterhin, dass dieses Forum schnell und unkompliziert helfen soll. Man kann in diesem Forum nicht bei jeder Laienfrage gleich ohne Not alle möglichen Sonderkonstellationen aufführen. Es ist nicht Sinn dieses Forums, wissenschaftliche Abhandlungen zu schreiben, die keiner mehr versteht und die nur für Verwirrung sorgen. Das haben Sie selbst an anderer Stelle mal so oder ähnlich geschrieben. Es ist also auch völlig in Ordnung, wenn der Experte bei entsprechender Sachverhaltsschilderung 'nur' von der 'Standardsituation' ausgeht. Denken Sie mal darüber nach und kommen Sie mal wieder von Ihrem hohen Ross runter. Die Geister, die Sie riefen, können Sie ebenfalls ganz leicht einholen .......
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