Achtung! Ein Verzicht auf 1% der Rente für die Zahlung der Pflegebeiträge (abhängig vom Pflegegrad und Pflegeumfang) lohnt sich i.d.R. nur bei einer geringen Rentenhöhe. Es ist besser sich vorher beraten zu lassen.
Das stimmt.
Aber neben der Rentenhöhe und dem Pflegegrad kommt es auch auf die Verteilung bei einer Kombinationsleistung, auf das Alter der pflegenden Person und auch der Art der Krankenversicherung (KVdR oder nicht) an.
Die 'Verteilung' der Beiträge als 'Kombinationsleistung' hat absolut nichts damit zu tun, dass bei 1% Rentenverzicht eben auf 1% Rente verzichtet wird.
Die von der Pflegekasse zu bezahlenden Beiträge sind bei Kombipflege jedoch niedriger als bei 'nur' Pflegegeld'.
Auch das Alter der Pflegeperson hat nur dann etwas damit zu tun, wenn dadurch der Wechsel in die Regelaltersrente ansteht. Davor ist es 'egal', wie alt die Pflegeperson ist (die aus anderen Gründen allerdings nicht minderjährig sein darf), und danach gibt es Beiträge nur bei Teilrente, aber ebenfalls unabhängig vom Alter.
Allerdings hat eine evtl. eigene Erwerbstätigkeit auch einen Einfluss (darf nicht mehr als 30h/Woche betragen).
Und sofern eine Versicherung in der KVdR besteht, mindert sich hier der Beitrag für KV/die eigene PV natürlich auch entsprechend für die um 1% geminderte Rente, denn dieser berechnet sich aus der tatsächlich zu zahlenden Bruttorente.
Das Pflegegeld, das als reines Pflegegeld oder auch als 'Restpflegegeld' bei Kombinationsleistung, dem Pflegebedürftigen zusteht, ist weder für ihn noch den Pflegenden - an den es weiter gegeben werden darf- KV/PV/steuerpflichtig.
Dies wird überhaupt erst ab Pflegegrad 2 bezahlt, kann aber durchaus den 'Rentenverzicht' auch 'ausgleichen' (und dennoch die Beiträge zur RV dann jeweils die Regelaltersrente noch erhöhen).
Dies also dann noch einmal durchzurechnen bzw. sich beraten zu lassen, ist sicherlich ein guter Ratschlag.
Jedoch sind die Argumente von @Bernd hierzu nicht stimmig.
Deshalb hier die 'offiziellen' Informationen der DRV zum Thema 'Pflegen kann sich lohnen'
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
Und hier noch die 'ober'offiziellen Informationen, nämlich des Bundesgesundheitsministeriums das für die Pflegeansprüche und -leistungen 'übergreifend' zuständig ist:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione…
In beides sollte vielleicht auch @Bernd noch mal rein schauen ;-)