Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pflegeperson trotz Erwerbsminderungsrente

von Eagleeye29.07.2026 | 21:23
239 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo in die Runde, seit wenigen Monaten wissen wir, dass der Bruder meiner Mutti Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadium hat. Meine Mutti bezieht seit über einem Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente. Mein Onkel hat den Pflegegrad 2 und bisher übernahm seine Nachbarin vieles und war auch eingetragen als Pflegeperson. Demnächst ist es ihr nicht mehr möglich. Mein Onkel hat nun den Pflegegrad 3 beantragt und er bat nun meine Mutti darum, dass sie als Pflegeperson eingetragen wird. Die körperlich schweren "Arbeiten" werden vom Hospizdienst und von der palliativmedizinischen Betreuung übernommen. Es geht meinem Onkel wohl eher um den Beistand und das Organisiatorische und er möchte halt niemandem zur Last fallen. (Tut er auch nicht, er ist so unendlich tapfer, dass ich da keine Worte für finde.) Meine Mama würde ihm gern seinen Wunsch erfüllen, hat jedoch die Befürchtung, dass ihr dann die volle Erwerbsminderungsrente entzogen werden könnte. Kann mir jemand bitte helfen und mitteilen, ob diese Angst begründet ist oder ob sie meinem Onkel helfen kann als eingetragene Pflegeperson. Lieben Dank und beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen nicht entgegen. Wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, können Sie dennoch durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente erhöhen.

Gleichwohl wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Eagleeyeam 29.07.2026 | 21:41
Danke für die Rückmeldung. Da der Beitrag aus dem Jahr 2019 ist und es um Pflegegrad 2 geht. War, bin ich mir unsicher, da ja doch ein paar Jahre seit 2019 vergangen sind und es sich bei uns um den Pflegegrad 3 handelt.
Keine allgemeingültige Aussage möglicham 30.07.2026 | 04:36
Grundsätzlich entscheidet die DRV bei EM-Renten individuell, eine verbindliche Aussage wird man Ihnen hier nicht geben können. Ihre Mutter ist verpflichtet, der DRV mitzuteilen, wenn sie sich als Pflegeperson eintragen lässt. Sie wird abwarten müssen, wie die DRV in ihrem Fall reagieren wird. Die Übernahme als Pflegeperson KANN (muss aber nicht) als Indiz für Leistungsfähigkeit gewertet werden.
EMam 30.07.2026 | 05:14
Sie werden hier keine rechtsverbindliche Antwort erhalten. Ihre Mutter soll ihr Vorhaben schriftlich dem zuständigen Rententräger mitteilen und die Antwort abwarten. Grundsätzlich spricht eine häusliche Pflegetätigkeit nicht gegen den Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Pflege und EM-Renteam 30.07.2026 | 07:53
Das Ausüben einer nicht gewerblichen Tätigkeit als Pflegeperson zählt bei der EM-Rente NICHT als Arbeitszeit und ist deswegen grundsätzlich erlaubt. Melden müssen Sie das der DRV aber natürlich trotzdem. Dann wird dort auch geklärt, ob bzw. dass das ohne Probleme erlaubt ist. Weiterhin gilt: eine EM-Rente kann immer, selbst anlasslos, überprüft werden. Davor ist man man nie sicher. Deswegen sollte man auch weiterhin seine Arzttermine wahrnehmen, damit man, wenn nötig, aktuelle Befundberichte vorweisen kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026