Der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen nicht entgegen. Wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, können Sie dennoch durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente erhöhen.
Gleichwohl wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.