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Experten-Antwort

Pflegetätigkeit im Rahmen von 350,00 € bei EM-Rente auf Zeit

von Christiane08.05.2024 | 08:44
111 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Erwerbsunfähigkeits-Rentnerin auf Zeit. Ich möchte ein Teil der Pflege an meiner Schwiegermutter die mit der Pflegestufe 3 im eigenen Haus wohnt zum Teil übernehmen. Wöchentlicher Aufwand 7 Tage x 2 Stunden. Kann mir dadurch ein Nachteil, die EM-Rente betreffend entstehen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christiane,

 

aus der Pflegetätigkeit sollten Ihnen keine Nacheile für die Erwerbsminderungsrente entstehen:

 

Der Verdienst, den Sie für Ihre Pflegetätigkeit erhalten, wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, sofern er das übliche Pflegegeld nicht übersteigt.

 

Im Einzelfall kann Ihr Rentenversicherungsträger überprüfen, ob Ihre Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Allein die Aufnahme einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit führt aber in der Regel nicht zu einer solchen Überprüfung. 

Solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht so verbessert hat, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, haben Sie selbst im Falle einer Nachprüfung nichts zu befürchten.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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