Hallo Christiane,
aus der Pflegetätigkeit sollten Ihnen keine Nacheile für die Erwerbsminderungsrente entstehen:
Der Verdienst, den Sie für Ihre Pflegetätigkeit erhalten, wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, sofern er das übliche Pflegegeld nicht übersteigt.
Im Einzelfall kann Ihr Rentenversicherungsträger überprüfen, ob Ihre Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Allein die Aufnahme einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit führt aber in der Regel nicht zu einer solchen Überprüfung.
Solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht so verbessert hat, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, haben Sie selbst im Falle einer Nachprüfung nichts zu befürchten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung