Hallo Moni L,
seit 01.01.2017 gibt es bei der Bemessung der Pflichtbeiträge für Pflegepersonen keine Differenzierung nach Stundenumfang mehr. Ob Sie 10 oder 25 Stunden Pflege pro Woche leisten, macht für die Höhe der Beitragszahlung keinen Unterschied.
Näheres dazu finden Sie unter dem von "Abschläge" geposteten Link.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung