Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pflegezeit rentenversichert - auch für Rentner?

von Karinhier30.09.2010 | 15:34
7621 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wenn ein Angehöriger mehr als 14 Stunden die Woche gepflegt wird, erwirbt der Pflegende doch u.U. Ansprüche an die Rentenversicherung. Wenn der Pflegende nun bereits Rentner ist - kann das dann die Rentenansprüche ebenfalls erhöhen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie den beiden vorherigen Antworten entnehmen können, sind pflegende Rentner versicherungsfrei, wenn sie eine Vollrente wegen Alters beziehen. In der Folge ergeben sich aufgrund der Pflege auch keine Auswirkungen auf die Altersvollrente.

Rentner, die eine andere Rente (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersteilrente) beziehen, sind während der nicht erwerbsmäßigen Pflege i. S. des § 3 SGB VI versicherungspflichtig. Die Beiträge, die in dieser Zeit von der Pflegekasse gezahlt werden, wirken sich erst bei der Berechnung der Folgerente (z. B. Altersvollrente) aus.

Hinweis zum Hinzuverdienst

Entgelt, was Sie vom Pflegebedürftigen aufgrund Ihrer Pflegeleistung bekommen, wird nicht als Hinzuverdienst gewertet; es sei denn, es übersteigt das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld. D.h., Ihre Rente wird wegen des zusätzlichen Entgelts n i c h t gemindert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Das kommt immer drauf anam 30.09.2010 | 16:25
..was für ein Rentner. Bezieht er eine Erwerbsminderungsrente, dann ggfs. die spätere Altersrente ( Zurechnungszeit beachten ). Wenn der Rentner jedoch schon eine Altersvollrente bezieht, dann NEIN!!
-_-am 30.09.2010 | 19:26
Wenn ein Angehöriger mindestens (nicht "mehr als" !) 14 Stunden die Woche gepflegt wird, erwirbt der Pflegende u. U. Rentenansprüche durch die Pflegetätigkeit. Der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und der damit einhergehende zeitliche Pflegeaufwand bestimmen die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge und damit auch die spätere Rente. Die Pflichtbeiträge der Pflegekasse wirken genauso wie Rentenbeiträge aus einem Arbeitsverhältnis und sind voll auf die Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) für die einzelnen Rentenarten anrechenbar. So erwerben z. B. Hausfrauen, die nie zuvor berufstätig waren, nach fünfjähriger Beitragszahlung einen eigenen Rentenanspruch. Da die Rentenzahlungen an das durchschnittliche Einkommensniveau angepasst sind, ergeben sich für die alten und neuen Bundesländer unterschiedliche Werte. Wenn der/die Pflegende bereits Altersrentner (Vollrente wegen Alters) ist, kann das die Rentenansprüche nicht mehr erhöhen, da für Bezieher einer Vollrente wegen Alters keine Versicherungspflicht durch eine Pflegetätigkeit eintreten kann bzw. diese spätestens am Tag vor dem Beginn der Altersrente endet. Eine Rente wegen Erwerbsminderung beeinflusst jedoch diese Rentenversicherungspflicht wegen einer Pflegetätigkeit nicht. Versicherungsfrei sind nur Pflegepersonen, die eine Vollrente wegen Alters beziehen.
Karinhieram 01.10.2010 | 13:14
In 'unseren' Fall handelt es sich um eine pflegende Person mit Altersrente. Sie kann ihre Rente also nicht mehr erhöhen. Dankeschön
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026