Wie Sie den beiden vorherigen Antworten entnehmen können, sind pflegende Rentner versicherungsfrei, wenn sie eine Vollrente wegen Alters beziehen. In der Folge ergeben sich aufgrund der Pflege auch keine Auswirkungen auf die Altersvollrente.
Rentner, die eine andere Rente (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersteilrente) beziehen, sind während der nicht erwerbsmäßigen Pflege i. S. des § 3 SGB VI versicherungspflichtig. Die Beiträge, die in dieser Zeit von der Pflegekasse gezahlt werden, wirken sich erst bei der Berechnung der Folgerente (z. B. Altersvollrente) aus.
Hinweis zum Hinzuverdienst
Entgelt, was Sie vom Pflegebedürftigen aufgrund Ihrer Pflegeleistung bekommen, wird nicht als Hinzuverdienst gewertet; es sei denn, es übersteigt das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld. D.h., Ihre Rente wird wegen des zusätzlichen Entgelts n i c h t gemindert.