Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Herr „Markus Semmler“!
Grundsätzlich sind Beamte nicht von der Versicherungspflicht aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit ausgeschlossen.
Sollte die Beschäftigung der Beamtin jedoch wöchentlich mehr als 30 Stunden um-fassen, führt das zum Ausschluss der Versicherungspflicht.
Rentenversicherungspflicht kommt auch nicht in Betracht, wenn die Pflegeperson bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert war oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten hat.
Um ihre persönlichen Voraussetzungen zu prüfen, sollte sich die Beamtin an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.