Guten Tag Herr „Markus Semmler“!
Grundsätzlich sind Beamte nicht von der Versicherungspflicht aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit ausgeschlossen.
Sollte die Beschäftigung der Beamtin jedoch wöchentlich mehr als 30 Stunden um-fassen, führt das zum Ausschluss der Versicherungspflicht.
Rentenversicherungspflicht kommt auch nicht in Betracht, wenn die Pflegeperson bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert war oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten hat.
Um ihre persönlichen Voraussetzungen zu prüfen, sollte sich die Beamtin an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung